Wirtschaftsausschuss stimmt Erhöhung der Rückbürgschaft des Landes zu

Bürgschaftsbank kann künftig ein Bürgschaftsvolumen von insgesamt bis zu 1,538 Milliarden Euro übernehmen Stuttgart. Die Bürgschaftsbank, eine Selbsthilfeeinrichtung der baden-württembergischen Wirtschaft, kann künftig ein Bürgschaftsvolumen von insgesamt bis zu 1,538 Milliarden Euro übernehmen. Einer Erhöhung des Rückbürgschaftsanteils des Landes, die dieses neue Bürgschaftsvolumen möglich macht, hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Mittwoch, 7. Dezember 2005, einhellig zugestimmt. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, nach Angaben der Landtagspressestelle mit. Wie Netzhammer ausführte, übernimmt die Bürgschaftsbank Ausfallbürgschaften für Kredite an gewerbliche mittelständische Unternehmen, Gartenbaubetriebe und Angehörige der Freien Berufe. Die Höchstgrenze liege im Einzelfall bei 1 Million Euro. Die derzeit gültige Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärung des Landes für die Bürgschaftsbank stammt nach Angaben Netzhammers aus dem Jahr 2003. Damals sei das Rückbürgschaftsvolumen in Höhe von 319.046.133 Euro als ausreichend erschienen. Nun habe die Bürgschaftsbank die Erhöhung des Rückbürgschaftsanteils des Landes um 80.953.866 Euro auf 400.000.000 Euro beantragt. Dadurch sei in Zukunft ein Bürgschaftsvolumen von insgesamt bis zu 1.538.461.538 Euro abgedeckt. Die Erhöhung erfolge unter gleichzeitiger anteiliger Anhebung des Rückbürgschaftsanteils des Bundes um 121.430.799 Euro auf 600.000.000 Euro. Auch die Bürgschaftsbank selbst erhöhe damit ihr maximales Obligo um 108.976.358 Euro auf 538.461.538 Euro. „Die Bürgschaftsbank nimmt für die Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft des Landes eine wichtige Aufgabe wahr“, betonte die Ausschussvorsitzende. Die Bürgschaften seien geeignet, Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neue Arbeitsplätze zu schaffen. An der Fortsetzung der Tätigkeit dieser Bank bestehe deshalb ein großes volkswirtschaftliches Interesse. Die Kreditwirtschaft nutze die Bürgschaftsprogramme weitaus stärker als ursprünglich angenommen, da die Zukunftsperspektiven kleiner und mittlerer Unternehmen gerade vor dem schwierigen konjunkturellen Hintergrund vielfach kritischer betrachtet und daher weitere Risikopartner in die Finanzierung eingebunden werden müssten. Die Umsetzung der Vorgaben von Basel II habe dies noch verschärft, so Netzhammer abschließend.