Wirtschaftsausschuss stimmt gegen Änderung des Bildungszeitgesetzes

Stuttgart. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bildungszeitgesetzes in Baden-Württemberg ist vom Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau abgelehnt worden. In der Sitzung am Mittwoch, 6. Juli 2016, votierte das Gremium mehrheitlich dafür, dem Landtagsplenum zu empfehlen, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen, teilte der Ausschussvorsitzende, der Abgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP), am Donnerstag, 7. Juli 2016, mit.

Nach Angaben Schweickerts begründete die FDP/DVP-Fraktion ihren Gesetzentwurf damit, dass das Bildungszeitgesetz in seiner bisherigen Fassung die Grundlage für zusätzliche Freistellungen unter Beibehaltung der Bezüge schaffe, die nicht im Zusammenhang mit betriebsbezogenen Fortbildungen oder Qualifikationen stehen müssen. Dies stelle eine zusätzliche Belastung für Betriebe dar. Der Gesetzentwurf habe deshalb vorgesehen, das bestehende Bildungszeitgesetz dahingehend zu ändern, dass sich die einzuräumende Bildungszeit auf betriebsbezogene Fortbildungen konzentriert. Fortbildungsmaßnahmen mit außerbetrieblichem Bezug zu ehrenamtlichen Engagements könnten von Seiten des Arbeitgebers unterstützt werden, jedoch sei der Anspruch auf Freistellung geringer als bei betriebsbezogenen Fortbildungen. Mit den von der FDP/DVP-Fraktion vorgesehenen Änderungen werde die Belastung der Betriebe bei außerbetrieblichen Fortbildungsinhalten in ein ausgewogenes Verhältnis zum ehrenamtlichen Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestellt, hieß es im Gesetzentwurf.

Bei der Debatte im Ausschuss haben laut Schweickert die Fraktionen von Grünen und CDU dargelegt, dass eine Änderung des Gesetzes zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig sei. Wie vorgesehen solle das Gesetz nach zwei Jahren evaluiert und dann – falls Bedarf bestehe – Änderungen vorgenommen werden. Die SPD-Fraktion habe darauf hingewiesen, dass eine Evaluation erst nach vier Jahren sinnvoller wäre. Schweickert bedankte sich im Namen des Ausschusses bei den Verbänden, die im Rahmen einer schriftlichen Anhörung Stellung genommen hatten. Diese seien wichtig für die weitere Begleitung des Gesetzes.