Wirtschaftsausschuss stimmt Gesetzentwurf zum Bau einer Ethylen-Rohrleitungsanlage zu

Stuttgart. Dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Bau und zum Betrieb einer Ethylen-Rohrleitungsanlage in Baden-Württemberg hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Mittwoch, 11. November 2009, einstimmig zugestimmt. In dem Gesetz werden unter anderem Regelungen festgelegt, die für den im Wohl der Allgemeinheit liegenden Enteignungszweck erforderlich sind. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, nach Angaben der Landtagspressestelle mit. Wie die Vorsitzende erläuterte, beabsichtigt die Firma EPS Ethylen Pipeline Süd GmbH & Co. KG, eine Ethylen-Rohrleitungsanlage zwischen Ludwigshafen und Münchsmünster zu bauen und zu betreiben. Diese Anlage verlaufe zwischen der Grenze zum Freistaat Bayern bei Riesbürg im Ostalbkreis bis zur Grenze zum Land Rheinland-Pfalz bei Eggenstein-Leopoldshafen etwa 186 km über baden-württembergisches Landesgebiet. Beim Bau dieser neuen Leitung sei damit zu rechnen, dass nicht alle dafür benötigten Grundstücksrechte freihändig erworben werden könnten und deshalb Enteignungsverfahren eingeleitet werden müssten. Die Beschränkung von Grundeigentum, betonte Netzhammer, sei aber nur zugunsten von Vorhaben möglich, die dem Wohl der Allgemeinheit im Sinne von Artikel 14 Abs. 3 des Grundgesetzes dienten. „Der Gesetzentwurf, dem der Wirtschaftsausschuss jetzt zugestimmt hat, enthält die erforderlichen Regelungen zur Festlegung des mit dem Bau und dem Betrieb der Ethylen-Rohrleitungsanlage verbundenen, im Wohl der Allgemeinheit liegenden Enteignungszwecks“, erklärte Netzhammer. Zugleich würden Vorkehrungen für eine dauerhafte Sicherung des Enteignungszwecks getroffen. Inzwischen seien 92 Prozent der Verträge unterschrieben, die Mehrheit der anhängigen Klagen sei zurückgezogen und weitere Klagerücknahmen seien angekündigt worden. Das Projekt diene dem Ausbau und der Stärkung des Chemie- und Petrochemiestandortes Baden-Württemberg, verbessere die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Petrochemie und trage nicht zuletzt zur Erhöhung der Versorgungssicherheit bei, so die Ausschussvorsitzende abschließend.