Wirtschaftsausschuss stimmt Verlängerung von Liquiditätshilfen zu
Stuttgart. Auch im neuen Jahr steht das Land Baden-Württemberg Betrieben bei, die infolge der Corona-Pandemie unter Liquiditätsengpässen leiden. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau gab in einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung am Donnerstag, 17. Dezember, laut Angaben des Ausschussvorsitzenden Dr. Schweickert grünes Licht für die Verlängerung und den Ausbau der laufenden Bürgschaftsprogramme von L-Bank und Bürgschaftsbank. Darum hatte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut den Ausschuss gebeten.
Die Wirtschaftsministerin erklärte vor dem Ausschuss, angesichts der andauernden Pandemie und des neuerlichen Lockdowns erwarte sie zu Jahresbeginn eine weitere Zunahme bei Bürgschaftsfällen: „Es ist wichtig, dass die beschleunigten Verfahrensabläufe, die während der Pandemie möglich gemacht wurden, auch 2021 weiterlaufen. Gerade jetzt sind die betroffenen Unternehmen auf die rasche Bereitstellung von Finanzhilfen angewiesen.“ Es sei deshalb dringend geboten, die im Frühjahr mit Befristung zum 31. Dezember beschlossenen optimierten Finanzierungsinstrumente im Interesse das baden-württembergischen Wirtschaft fortzuschreiben. Vor allem mittelständische Unternehmen mit ihren spezifischen Finanzbedarfen würden davon profitieren. „Ich freue mich, dass der Wirtschaftsausschuss der Verlängerung zugestimmt hat. Ein breiter Schulterschluss zwischen Parlament und Regierung ist für mich gerade in Krisenzeiten ein wichtiges Signal.“
Bisher wurden nach Angaben des Ministeriums von der Bürgschaftsbank zwischen März und November rund 120 Corona-Sofortbürgschaften mit einem Volumen von 11,3 Millionen Euro ausgereicht. Bei der L-Bank waren es 26 Bürgschaften mit einem Volumen von 115 Millionen Euro. Weitere Bürgschaftsanträge seien derzeit in der Endabstimmung, teilte das Ministerium mit. Zudem hätten beide Institute in den vergangenen Wochen wieder eine erhöhte Nachfrage nach Bürgschaften verzeichnet.
Konkret ging es vor dem Ausschuss unter anderem darum, für die L-Bank die Regelung zur Erhöhung der Zuständigkeitsgrenze für Landesbürgschaften von fünf auf 20 Millionen Euro bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Zudem war vorgeschlagen, den Bürgschaftsrahmen des Landes zu Gunsten der L-Bank von bis 200 Millionen auf 400 Millionen Euro zu erhöhen.
Mit Blick auf die Bürgschaftsbank war es unter anderem darum zu tun, Regelungen der Rückbürgschaftsquotierung zu vereinfachen und ebenfalls bis zum 30 Juni 2021 zu verlängern. Das bisherige Verfahren hatte sich nach Angaben des Wirtschaftsministeriums in der Praxis nicht bewährt. So habe man für einen Kredit zwei Bürgschaftsurkunden ausstellen müssen.
Die Entscheidung, die Bürgschaftsprogramme zu verlängern und auszubauen, sei einstimmig ergangen, erklärte der Ausschussvorsitzende Dr. Erik Schweickert. Er sprach von einem wichtigen Signal für in Not geratene Betriebe: „Der Landtag zeigt, dass er in der Krise an der Seite der baden-württembergischen Unternehmen steht.“