Wirtschaftsausschuss verlängert Rückbürgschaftsregelung
Stuttgart. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat in seiner Sondersitzung am Mittwoch, 01. Dezember 2021, eine Verlängerung der coronabedingten Bürgschaftsregelungen bis zum 31. März 2022 sowie eine mögliche weitere Verlängerung bis zum 30. April 2022 beschlossen. Die bisherigen zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführten Regelungen wären andernfalls zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. „Der Wirtschaftsausschuss macht damit den Weg für eine weitere unbürokratische Unterstützung der Wirtschaft frei“, erklärte der Ausschussvorsitzende Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP).
Im Einzelnen konnte der Ausschuss sowohl die erweiterte Rückbürgschaftserklärung auf Basis erhöhter Zuständigkeitsgrenzen gegenüber der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und der Landesbank Baden-Württemberg (L-Bank) als auch die Regelungen zur erhöhten Zuständigkeitsgrenze bei Landesbürgschaften verlängern. Hier war im April 2020 eine temporäre Erhöhung der Zuständigkeit der L-Bank auf 20 Millionen Euro beschlossen worden. Zuvor hatte die Grenze, ab der der Wirtschaftsausschuss einer Bürgschaft zustimmen muss, bei fünf Millionen Euro gelegen. Die Zuständigkeitsgrenze der Bürgschaftsbank war im Zuge der Pandemie von 1,25 Millionen Euro auf 2,5 Millionen Euro angehoben worden. Um den Unternehmen aufgrund der weiterhin angespannten Lage den Zugang zu Bürgschaften schneller zu ermöglichen und notwendige Finanzierungen auch in Krisenzeiten sicherzustellen, hatte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) auf Initiative des Ausschussvorsitzenden nun eine nochmalige Verlängerung beantragt.
Während die Erhöhung der Zuständigkeitsgrenzen bei Landesbürgschaften in der alleinigen Hand des Landes liegt, wurde der jetzige Beschluss zur Verlängerung der Rückbürgschaftsregelung möglich, nachdem die Europäische Kommission ihrerseits ihren befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie bis zum 30.06.2022 verlängert und erweitert hatte und auch der Bund den Weg für eine weitere Verlängerung freigemacht hatte.
Wie Dr. Schweickert berichtete, wurde der Vorschlag zur Verlängerung einstimmig angenommen. „Wir kommen damit auch Forderungen aus der Wirtschaft nach, die die im April 2020 kurzfristig umgesetzten Bürgschaftsregelungen positiv aufgenommen hatte. Von Wirtschaftsseite wird sicherlich auch eine mögliche langfristige Überarbeitung der Zuständigkeitsgrenzen bei Landesbürgschaften begrüßt werden, die die Wirtschaftsministerin für das kommende Jahr in Aussicht gestellt hat“, so der Vorsitzende weiter. Immerhin seien die aktuellen, außerhalb von Krisenzeiten geltenden Grenzen bereits vor Jahrzehnten festgelegt und seitdem nie angepasst worden. Der Ausschuss wird sich deshalb in den kommenden Wochen und Monaten mit der Neuregelung beschäftigen, die sowohl den berechtigten Interessen der Wirtschaft, wie auch den Rechten und Pflichten des Parlaments entsprechen solle.
Darüber hinaus hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags rund 3,3 Millionen Euro aus dem Förderprogramm Invest BW der Landesregierung auf den Weg gebracht. Das Programm Invest BW unter Federführung des Wirtschaftsministeriums unterstützt Unternehmen schnell und unbürokratisch bei Investitionen in Zukunftstechnologien. Es soll dabei helfen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Unternehmen zukunftssicher aufzustellen. Über die Förderanträge entscheidet das Ministerium. Bei besonders bedeutsamen Vorhaben und einem Fördervolumen von mindestens 500.000 Euro wird ein Fachbeirat eingeschaltet. Die Bewilligung dieser großen Fördermittel obliegt dem Wirtschaftsausschuss.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP) stimmte der Ausschuss einstimmig der Förderung folgender Projekte zu:
Unternehmen |
Projektvorhaben |
Fördersumme |
Verbundvorhaben: |
Investition einer vollautomatisierten Fertigungszelle zur rohrbezogenen Schneidring-Umformung mit vertikalem Biegeprozess |
933.199 € davon 595.256 € |
Verbundvorhaben: Hörnlein Umformtechnik GmbH, Schwäbisch Gmünd Chocal Aluminiumverpackungen GmbH, Schwäbisch Gmünd |
Hoch flexibles Engineering und Matrixproduktionssystem zur Fertigung am Ort des Kunden mit KI-Assistenz |
2.379.574 € davon 1.889.833 € Hörnlein Umformtechnik GmbH |
Ferner hat der Wirtschaftsausschuss nach Angaben Dr. Schweickerts Garantieerklärungen zur Deckungsvorsorge bei Forschungsprojekten des Karlsruher Instituts für Technologie einstimmig zugestimmt, eine Finanzhilfesache des Wissenschaftsministeriums. Am Linearbeschleuniger FLUTE erforsche das KIT Technologien für die Beschleuniger von morgen und die Anwendung von Terahertzstrahlung in Wissenschaft, Industrie und Medizin. Die für FLUTE erteilte Garantieerklärung wird nun mit der Zustimmung durch den Ausschuss bis zum 31. Dezember 2025 verlängert, womit ein zeitlicher Gleichlauf mit den übrigen Garantieerklärungen des Landes ebenso wie mit jenen, die vom Bund abgegeben worden sind, hergestellt worden ist. „Die Leistung wurde hier erhöht, dadurch gibt es ein etwas höheres Risiko und deshalb wird die höhere Deckungsvorsorge benötigt“, erläuterte der Ausschussvorsitzende.
Neben den Finanzhilfeangelegenheiten hat der Ausschuss noch zwei Berichtsanträge an die Landesregierung zum Thema „Ausbildungssituation und Ausbildungsgarantie in Baden-Württemberg“ der SPD-Fraktion und der FDP/DVP-Fraktion sowie zum Thema „Strukturen und Akteure der Innovationspolitik des Landes Baden-Württemberg“ der FDP/DVP-Fraktion behandelt. In der Antwort auf den SPD-Antrag sei deutlich geworden, dass im Jahr 2021 corona-bedingt zu einer erheblichen Eintrübung auf dem Ausbildungsmarkt gekommen sei, erklärte Dr. Schweickert zu den Ausschussberatungen. Die SPD-Fraktion habe hier verstärkte Anstrengungen für die Azubi-Gewinnung eingefordert und sich auch für eine Ausbildungsgarantie stark gemacht.
Schließlich gab Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut zum Ende der Sitzung noch bekannt, dass die Rückmeldefrist zur Corona-Soforthilfe vom 19. Dezember 2021 bis zum 15. Januar 2022 verlängert wird, sofern ein prüfender Dritter (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) beteiligt sei. Grundsätzlich sei dies im Ausschuss begrüßt worden, nachdem es von Seiten der betroffenen Unternehmen und von Steuerberatern scharfe Kritik an der bisherigen Frist gegeben hatte, so der Ausschussvorsitzende. „Nichtsdestotrotz stellt sich weiterhin die Frage, warum die Verlängerung nicht für alle gilt, denn nicht jeder wird von einem prüfenden Dritten vertreten. Auch für diese Unternehmen ist die Frist gerade im Weihnachtsgeschäft viel kurz“, gab Dr. Schweickert der Wirtschaftsministerin mit auf den Weg.