Wissenschaftsausschuss befasst sich mit Situation von Studierenden der ersten Generation in Baden-Württemberg

Stuttgart. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 16. Oktober 2024, auf Antrag der SPD-Fraktion mit der Situation von Studierenden der ersten Generation in Baden-Württemberg befasst. Das hat die Vorsitzende Nese Erikli (Grüne) mitgeteilt: „Viele haben Probleme, im akademischen Milieu Fuß zu fassen.“

Eine Studierendenbefragung in Deutschland von 2021 habe gezeigt, dass immer mehr Studierende aus einem Elternhaus kommen, in dem mindestens ein Elternteil die Hochschulreife erworben habe. Auch der Anteil derjenigen, bei denen mindestens ein Elternteil einen Hochschulabschluss hat, sei gestiegen. „Dennoch spielt die soziale Herkunft immer noch eine große Rolle für die Bildungschancen und den Bildungserfolg“, gab Nese Erikli die Begründung des Antrags wieder. Die Antragsteller wollten erfragen, welche Informationen der Landesregierung zu Studierenden der ersten Generation in Baden-Württemberg vorliegen und welche Maßnahmen sie ergreift, um sich für Bildungs- und Chancengerechtigkeit im Land einzusetzen.

Das Wissenschaftsministerium habe erläutert, so Erikli, dass aus amtlicher Statistik keine Informationen zum Bildungshintergrund der Studierenden vorlägen. Erkenntnisse zum Bildungshintergrund liefere die Sozialerhebung vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW). Wegen einer Umstellung der Datenerhebung und Analyse lägen aktuell jedoch keine Randauszählungen vor. Die Ministerin habe berichtet, dass in ihrem Haus die Zahlen künftig noch besser ausgewertet werden könnten.

Ausführlichere Informationen habe es zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten gegeben, wie etwa zur Beruflichen Orientierung an den Schulen in Baden-Württemberg. Diese sei auf Interessen und Potenzial der Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Elternhaus ausgerichtet. Die Berufliche Orientierung sei ein langjähriger, vielschichtiger und häufig nicht linear verlaufender Prozess bei Schülerinnen und Schülern. Es werde eine Berufswahlkompetenz aufgebaut und diese ermögliche im Idealfall einen direkten Übergang in eine Ausbildung oder ein Studium. Das Wissenschaftsministerium unterstütze Studieninteressierte und Studierende umfassend in allen Phasen des Student-Life-Cycles. Insbesondere die Beraterinnen und Berater der individuellen oder gruppenbezogenen Angebote könnten auf den Bildungshintergrund eingehen und dabei unterstützen, dass die Situation von Studierenden aus nicht-akademischem Hintergrund berücksichtigt werde. Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch, die BAföG-Reform im Blick zu haben, aber auch bezahlbaren Wohnraum. Hier sei vor allem an das Programm „Junges Wohnen“ gedacht worden, so Erikli.

Die Studierendenwerke des Landes böten umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote für alle Studierenden an. Begrüßt wurde im Ausschuss nahezu fraktionsübergreifend die Arbeit von Arbeiterkind.de. Das Land habe konkrete Projekte der Initiative von 2022 bis 2024 mit insgesamt 256.000 Euro gefördert. „Der Wissenschaftsausschuss macht sich dafür stark, im Haushalt 2025/26 Mittel für die wertvolle, meist ehrenamtlich geleistet Arbeit von Arbeiterkind vorzusehen“, gab Erikli ihren Eindruck der Beratungen wieder. „Mit seinen Mentorenprogrammen hat Arbeiterkind nochmal einen ganz anderen Zugriff“, betonte sie.

Chancengerechtigkeit beim Hochschulzugang sei verfassungsrechtlich geschützt. Im Übrigen sei der Hochschulzugang in Baden-Württemberg durch eine sehr breite Durchlässigkeit der Bildungswege geprägt. „Nicht jede oder jeder muss studieren, aber die Chance sollte für alle bestehen“, so Erikli abschließend.