Wissenschaftsausschuss beschließt interfraktionellen Antrag zu Änderungen beim BAföG

Stuttgart. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. Oktober 2022, auf einen interfraktionellen Antrag zur baden-württembergischen Haltung zu vom Bundesministerium für Bildung und Forschung auf den Weg gebrachten Änderungen am Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und am Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verständigt. Das hat die Vorsitzende des Gremiums, Nese Erikli (Grüne) mitgeteilt.

Bereits in seiner letzten Sitzung am 21. September 2022 habe sich der Wissenschaftsausschuss ausführlich mit dem Antrag der FDP/DVP und der Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Haltung des Landes Baden-Württembergs zu den Änderungen befasst. „Die Fraktionen haben den Wunsch nach einem fraktionsübergreifenden Antrag geäußert, über den nun heute abgestimmt wurde“, berichtete Nese Erikli. Das Gremium habe im gemeinsamen Antrag festgestellt, dass es die vom Bundesministerium auf den Weg gebrachten Änderungen am BAföG und am AFBG als wichtigen ersten Schritt zu einer angemesseneren Studien- und Ausbildungsfinanzierung erachte. Überdies würden, so Erikli, neben der Ausweitung des möglichen Empfängerkreises sowie der Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge ausdrücklich die geplanten Verfahrenserleichterungen bei der digitalen Antragstellung durch den Verzicht auf das Schriftformerfordernis begrüßt.

Eriklis Ausführungen zufolge werde überdies die Landesregierung ersucht, auf der Grundlage der vom Bundesministerium auf den Weg gebrachten Änderungen an den beiden Gesetzen die erforderlichen landesseitigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Antragstellenden die ihnen zustehenden Leistungen schnellstmöglich zu gewähren. Außerdem solle sich die Landesregierung beim Bundesgesetzgeber und dem Bundesministerium für weitere Reformschritte, insbesondere hinsichtlich der weiteren Erhöhung der Bedarfssätze, einer möglichst regelmäßigen Anpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten, einer größeren Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung sowie verschiedener Lebensrealitäten, einsetzen. Schließlich habe der Wissenschaftsausschuss bis zum Beginn des Wintersemesters 2023/24 einen Bericht angefordert, in dem die Landesregierung ausführen soll, welche Maßnahmen die Landesbehörden im Sinne einer Vereinfachung in Beantragung und Verarbeitung planen, um den Antragsberechtigten eine vollkommen digitale Antragsstellung zu ermöglichen.

Seit über 50 Jahren ermögliche das BAföG vielen Generationen von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden wie Studierenden ein Aufstiegsversprechen und biete die Chance auf bessere Bildungsmöglichkeiten, so Erikli. Die aktuellen Entwicklungen hätten jedoch einen immensen Reformbedarf gezeigt, dem sich die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf angenommen habe. Dieser enthalte viele wichtige Änderungen, wie eine Erhöhung der Bedarfssätze um fünf Prozent, eine Steigerung des Freibetrags des Elterneinkommens um 20 Prozent sowie des eigenen Einkommens. „Dem Wissenschaftsausschuss war es fraktionsübergreifend wichtig, dass geplante Verfahrenserleichterungen in der Antragstellung auch in Baden-Württemberg schnellstmöglich umgesetzt werden. Deshalb wurde der interfraktionelle Antrag heute auf den Weg gebracht“, betonte die Vorsitzende Nese Erikli.