Wissenschaftsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Änderung des Landeshochschulgesetzes
Stuttgart. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 7. Oktober 2021, dem Gesetzentwurf der Fraktionen Grüne und CDU zur Änderung des Landeshochschulgesetzes und anderer Gesetze einstimmig zugestimmt. Das hat die Vorsitzende des Gremiums, Nese Erikli (Grüne), mitgeteilt. „Der Gesetzentwurf hilft, die Auswirkungen der Coronapandemie für Studierende und den wissenschaftlichen Nachwuchs abzumildern und wurde deshalb von allen befürwortet“, berichtete sie. „Die Gesetzesänderung ist ein wichtiges Signal für die Studierendenschaft.“
Um pandemiebedingte Verzögerungen auszugleichen, sollen die Prüfungsfristen für Studierende von bislang zwei auf höchstens drei Semester verlängert werden. Die Regelung zur Fristverlängerung solle auf die Studienanfängerinnen und -anfänger des Sommersemesters 2021 und des Wintersemesters 2021/2022 ausgedehnt werden. Bislang, so Nese Erikli, hätten nur die Studierenden, die spätestens zum Wintersemester 2020/2021 ihr Studium aufgenommen haben, Prüfungsverlängerungsfristen ermöglicht bekommen. Neu sei nun die Einbeziehung der Studienanfänger des Sommersemesters 2021 und des Wintersemesters 2021/2022.
Auch bei den Fristverlängerungen für befristet beschäftigte Nachwuchswissenschaftlerinnen und-wissenschaftler solle der Kreis der Begünstigten aktualisiert werden. „Das gibt den Hochschulen die Möglichkeit, ihren Nachwuchskräften mehr zeitlichen Spielraum für den Erwerb der Leistungsnachweise zu gewähren“, betonte die Ausschussvorsitzende. Das Plenum wird voraussichtlich in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. Oktober 2021, den Gesetzentwurf verabschieden.