Wissenschaftsausschuss fordert klare Abgrenzung der Kompetenzen von Hochschulrat und Senat

Stuttgart. Die Landesregierung soll ein Konzept für eine wissenschaftsadäquate und demokratische Fortentwicklung der inneren Strukturen der Hochschulen erarbeiten, in dem der Hochschulrat und der Senat klar abgegrenzte Entscheidungs-, Beteiligungs- und Beratungskompetenzen erhalten. Diese Forderung ist in einem Änderungsantrag von Grünen und SPD enthalten, den der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Januar 2013, mehrheitlich angenommen hat. Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden, der SPD-Abgeordneten Helen Heberer, soll das geforderte Konzept zudem Vorschläge für eine Überarbeitung des Findungsverfahrens, eine Vielfalt von Perspektiven in der Zusammensetzung sowie zur Erhöhung des Frauenanteils in den Hochschulräten beinhalten. Man sei sich im Wissenschaftsausschuss einig gewesen, dass sich die Hochschulräte bewährt hätten, berichtete Heberer. „Die Hochschulräte werden auch in Zukunft echte Entscheidungen treffen und bei der Hochschulentwicklung mitwirken“, betonte die Ausschussvorsitzende. Das Wissenschaftsministerium befindet sich laut Heberer seit einem Jahr in einem intensiven Dialog mit allen Beteiligten, um die Fortentwicklung der Leitungsstrukturen in den Hochschulen vorzubereiten. Die Expertise und Rückmeldung der Hochschulräte sei dabei weiterhin von großer Bedeutung. Gedacht werde an eine Feinjustierung bei der Kompetenzverteilung insbesondere zwischen Hochschulrat und Senat. Auch solle das Gremium die Breite der Gesellschaft stärker widerspiegeln. Allerdings sei nicht beabsichtigt, die Mitgliedschaft bestimmter gesellschaftlicher Gruppen vorzuschreiben.
Der angenommene Änderungsantrag bezog sich auf einen entsprechenden CDU-Antrag. Darin hatte die CDU gefordert, die etablierten Hochschulräte nicht in rein beratende Gremien umzuwandeln. Stattdessen sollten deren qualifizierte Mitwirkungs- und Entscheidungskompetenzen weiterentwickelt werden.