Wissenschaftsausschuss informiert sich über Promotionsförderung
Stuttgart. Alle zwei Jahre berichtet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst dem Landtag über die Praxis der Promotionsförderung nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz. In der Sitzung am Mittwoch, 20. Januar 2021, hat das Ministerium den aktuellen Bericht im Wissenschaftsausschuss vorgelegt. „Beim Promotionsrecht haben wir viel erreicht“, so der Vorsitzende des Gremiums, Andreas Deuschle (CDU). „Dennoch gibt es noch große Herausforderungen für die nächste Wahlperiode.“
Sein eindringlicher Appell: „Wir müssen noch entschlossener in Richtung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften agieren, da müssen wir liefern. Denn andere Länder sind hier schon weiter.“ Deuschle betonte, dass im Ausschuss gemeinsam viel bewegt worden sei. „Ich möchte dafür werben, dass wir hier in der nächsten Wahlperiode noch weiter vorankommen.“ Den Ball habe dann auch die Ministerin aufgenommen, so Deuschle. Sie habe dargelegt, dass die Vorlage des Berichts im Gesetz festgelegt sei, aber ihrer Meinung nach nur begrenzt Sinn mache. Wichtig wäre es, die getrennte Betrachtung von individueller Promotion und Graduiertenkollegs zu überwinden.
Um die Qualität der Promotion in Baden-Württemberg zu sichern, hat das Land eine Reihe von Maßnahmen eingeführt. Diese stärken die Transparenz und Qualität im Promotionsverfahren, verbessert die Betreuung der Promovierenden und gibt ihnen eine starke Stimme an der Hochschule. Die Universitäten haben sich überdies zur umfassenden Datenerhebung rund um die Promotion verpflichtet. Zur Vorbereitung des aktuellen Berichts wurde für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 vom Ministerium eine Umfrage bei den promotionsberechtigten Hochschulen des Landes, den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen sowie den Kunst- und Musikhochschulen durchgeführt. Abgefragt wurde die Zahl der vergebenen Stipendien aufgeteilt nach Doktorandinnen und Doktoranden, die Höhe der Förderung, die Förderdauer und die Art des Promotionsverfahrens. So wurden im abgefragten Zeitraum 400 Promovierende aus Mitteln der Landesgraduiertenförderung gefördert. Die Hälfte der Geförderten sind weiblich. Der Anteil der strukturierten Förderung über Kooperative Promotionskollegs wurde kontinuierlich auf- und ausgebaut. Bis Jahresende 2020 hatte das MWK die Neuausschreibung von bis zu zehn Kooperativen Promotionskollegs vorgesehen. Derzeit befinden sich 42 Prozent der geförderten Doktorandinnen und Doktoranden in Promotionskollegs.