Wissenschaftsausschuss stimmt Gesetzentwurf zurRückabwicklung des Universitätsmedizingesetzes zu

Stuttgart. Dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Rückabwicklung des Universitätsmedizingesetzes hat der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 20. Oktober 2011, mehrheitlich mit den Stimmen von Grünen und SPD zugestimmt. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die SPD-Abgeordnete Helen Heberer, mitteilte, wird dadurch insbesondere der für den 1. Januar 2013 vorgesehene Zusammenschluss der vier Universitätsklinika und deren medizinischer Fakultäten zu einer einheitlichen Körperschaft für Universitätsmedizin aufgehoben und auf die Einrichtung einer Gewährträgerversammlung verzichtet. Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden stellt der Gesetzentwurf somit den vor der Universitätsmedizinreform geltenden Rechtszustand weitestgehend wieder her. Beibehalten würden einzelne Regelungen, die unter anderem die Gleichstellung verbesserten, die Verantwortlichkeit des Vorstandes sicherten und der Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrolle dienten.
„Der Gesetzentwurf korrigiert eine falsche Weichenstellung und erhält so die Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Hochschulmedizin“, erklärte Heberer. Um die rechtlichen Grundlagen für die Universitätsklinika in einer weiteren Gesetzesnovelle fortzuentwickeln, müsse zunächst ein intensiver Dialog mit allen Beteiligten geführt werden.