Wissenschaftsausschuss stimmt Hochschulzulassungsgesetz zu

Stuttgart. Der Wissenschaftsausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2004 dem Gesetzentwurf von CDU und FDP/DVP zur Änderung der Hochschulzulassung einmütig zugestimmt. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Dr. Eugen Klunzinger, nach Angaben der Landtagspressestelle dazu mitteilt, werden zukünftig 60 Prozent statt bisher 24 Prozent der Studienplätze in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen direkt vergeben. Die neuen Regelungen gelten nach dem Hochschulrahmengesetz erstmals bei der Studienplatzvergabe für das Wintersemester 2005/2006. Wie Klunzinger weiter mitteilt, werden die Regelungen für die Auswahlverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen weiterentwickelt. Die bisherigen Erfahrungen der Hochschulen mit der im Jahr 2002 auf 90 Prozent ausgeweiteten Auswahlquote haben gezeigt, dass sich die zwingende Berücksichtigung der Kernfächer bei der Auswahl der Studierenden nicht bewährt hat. Die Noten in den Kernfächern werden daher zukünftig fakultativ in die Auswahlentscheidung der Hochschule einfließen; außerdem können die „Besonderen Lernleistungen“ der gymnasialen Oberstufe gezielt berücksichtigt werden. Nach der Zweiten Lesung im Landtag soll das Gesetz zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.