Zahl der nächtlichen Gewaltdelikte leicht gesunken

Stuttgart. Die Zahl der Gewaltdelikte wie schwere Körperverletzung in der Nachtzeit ist seit Inkrafttreten des Alkoholverkaufsverbots am 1. März 2010 leicht gesunken. Bei anderen Delikten gab es dagegen einen Anstieg. Das teilte der Vorsitzende des Innenausschusses, der SPD-Abgeordnete Walter Heiler, am Mittwoch, 18. September 2013, mit. Das Gesetz verbietet den Verkauf von Alkohol zwischen 22.00 und 5.00 Uhr, Gaststätten sind von dieser Regelung jedoch nicht betroffen.

 

Nach Angaben Heilers ging die Zahl der zwischen 22.00 und 5.00 Uhr begangenen Gewaltkriminalitätsdelikte (dazu zählen Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub, gefährliche Körperverletzung) um 2,9 Prozent zurück. So habe es 2009 noch 6.462 Fälle gegeben, im Jahr 2012 seien es 185 Fälle weniger gewesen. Allerdings sei die Zahl der Widerstandsdelikte und einfachen Körperverletzungen während der Nachtzeit im Zeitraum 2009 bis 2012 um jeweils 5 Prozent gestiegen. Bei einfachen Körperverletzungen gab es eine Zunahme um 522 auf 10.870 Fälle.

 

Die Zahlen zeigen laut Heiler aber, dass die Entwicklung zwischen 22.00 und 5.00 Uhr meist positiver verlaufe als zwischen 20.00 und 22.00 Uhr. In den Jahren 2009 bis 2012 sei für den Zeitraum 20.00 bis 22.00 Uhr ein Anstieg bei Gewaltdelikten um 8,6 Prozent verzeichnet worden. Dies könne als Indiz dafür gewertet werden, dass das Alkoholverkaufsverbot auch in Bezug auf die Deliktentwicklung Wirkung entfaltet habe, sagte der Ausschussvorsitzende.

Heiler wies jedoch darauf hin, dass bei den dargestellten Fällen alle Delikte erfasst wurden, unabhängig davon, ob der Täter unter Alkoholeinfluss stand oder nicht. Heiler zufolge können aufgrund der vorliegenden Zahlen keine verlässlichen Aussagen getroffen werden, inwieweit das Alkoholverkaufsverbot tatsächlich Ursache für die Deliktentwicklung war. Denn die Zahlen ließen keine konkreten Rückschlüsse zu, ob das Verbot oder andere Faktoren wie beispielsweise die nahezu zeitgleich in Kraft getretene Sperrzeitverkürzung die Entwicklung beeinflusst haben, berichtete Heiler.

 

Fest steht nach Angaben des Ausschussvorsitzenden jedoch, dass aufgrund des Verbots Tankstellen nachts keine polizeilichen Einsatzschwerpunkte mehr bilden. Die Zahl der Tankstellen, die als Einsatzschwerpunkte einzustufen seien, sei seit Inkrafttreten der Regelung von 69 auf 6 gesunken. Die sechs Betriebe, die immer noch als Einsatzschwerpunkte gelten, besitzen laut Heiler eine gaststättenrechtliche Erlaubnis und dürfen auch nach 22.00 Uhr alkoholische Getränke verkaufen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im März 2010 seien landesweit etwa 60 Verstöße gegen das Verkaufsverbot festgestellt worden.

 

Heiler verwies auf eine Einschätzung des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg, wonach durch das Gesetz mindestens 1.000 Arbeitsplätze verloren gegangen seien. Die Zahl der Mitarbeiter an einer durchschnittlichen Tankstelle mit 24-Stunden-Öffnung sei um mindestens ein bis zwei Mitarbeiter reduziert worden. Zudem hätten gerade kleinere Tankstellen ihre Öffnungszeiten eingeschränkt und nur noch bis spätestens 22.00 Uhr geöffnet.

 

Heiler sagte weiter, bei einer Entscheidung zur Beibehaltung der Regelung sollte das Gesetz geringfügig geändert werden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes sei mancherorts versucht worden, das Verkaufsverbot durch sogenannte „Alkoholbringdienste“ zu umgehen. Daher werde vom Ministerium vorgeschlagen, eine entsprechende Klarstellung vorzunehmen. Gleichzeitig sollten auch Warenautomaten, die bisher nicht erfasst worden seien, in das nächtliche Verkaufsverbot aufgenommen werden, um weitere Umgehungsversuche zu verhindern.