Zahl der Petitionen hat gegenüber der letzten Wahlperiode um mehr als 11 Prozent zugenommen

Stuttgart. Bislang haben den Petitionsausschuss über 5.700 Eingaben erreicht, am Ende der 15. Wahlperiode werden es voraussichtlich insgesamt 6.200 Petitionen sein. Das bedeutet gegenüber der letzten Legislaturperiode einen Anstieg von gut elf Prozent. Diese Zahlen nannte die Vorsitzende dieses Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen, in ihrem Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses am Donnerstag, 17. Dezember 2015, vor dem Plenum des Landtags.

Laut Böhlen waren es in der überwiegenden Anzahl wieder Einzelanliegen, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuss gewandt haben: Von der versagten eigenen Baugenehmigung oder dem Bauvorhaben des Nachbarn über Schwierigkeiten mit der Sozialbehörde, nicht anerkannte Aufwendungen im Steuerbescheid bis hin zum Gnadengesuch auf vorzeitige Haftentlassung.

„Auch im Ausländerrecht, das wieder an Position drei der Statistik rangiert, sind es in der Regel Einzelschicksale, die an den Ausschuss herangetragen wurden“, berichtete Böhlen. Sie erinnerte an das Schicksal einer jungen Syrerin, das den Ausschuss berührt und dazu bewogen habe, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Viele Petitionen im Ausländerrecht beträfen auch das sogenannte „Dublin-Verfahren“. Bei diesen Petitionen gehe es in der Regel darum, von einer Überstellung in den für das Asylverfahren zuständigen Erstaufnahmestaat abzusehen und das Asylverfahren in Deutschland durchzuführen. Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung sei aber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht nur für die Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse, sondern auch für die Prüfung inlandsbezogener Vollzugshindernisse zuständig mit dem Ergebnis, dass die Zuständigkeit des Landes insoweit entfallen sei. „Der Petitionsausschuss kann sich deshalb mit diesen Petitionen – zu meinem Bedauern – nicht mehr befassen“, führte Böhlen aus.

In ihrem Bericht ging die Ausschussvorsitzende zudem auf die Petitionen zum Bildungsplan ein. „Unabhängig davon, wie man zu dem Anliegen und dem Ergebnis der Petitionen stehen mag, finde ich es ein gutes Zeichen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger für gesellschaftliche Belange einsetzen“, meinte Böhlen. Diese Eingaben zeigten auch, wie sich Bürgerinnen und Bürger außerhalb von Wahlen politisch beteiligen und mittels einer Petition ganz einfach erreichen könnten, dass sich das Parlament mit einem bestimmten Thema befassen müsse.

Von allgemeinem Interesse sei ebenfalls die Petition der Mountainbiker zur Zwei-Meter-Regelung im Waldgesetz gewesen, sagte Böhlen. Hierzu habe der Ausschuss die Petenten und weitere neun Sachverständige öffentlich angehört. „Ich rege an, dass der Ausschuss vermehrt von diesem Instrumentarium und überhaupt mehr von den ihm zustehenden Rechten Gebrauch machen sollte“, so Böhlen. Sowohl die Petition zum Bildungsplan als auch die zum Waldgesetz seien übrigens über privat betriebene Petitionsplattformen initiiert und dann beim Landtag eingebracht worden. Hinsichtlich solcher Plattformen stellte die Ausschussvorsitzende klar, dass es für die Einreichung einer Petition beim Landtag keine Quoren oder Zeichnungsfristen gebe. Eine schriftliche Eingabe an den Landtag mit einer einzigen Unterschrift reiche aus. Zur Einreichung könne auch das Online-Formular des Landtags genutzt werden. Von dieser Möglichkeit hätten in dieser Wahlperiode bislang über 750 Petenten Gebrauch gemacht.

„Die Palette der Eingaben ist wirklich sehr vielfältig“, bekräftigte Böhlen. Als Beispiele führte sie Themen an wie die Aufnahme der Regionalsprachen Alemannisch, Schwäbisch und Südfränkisch als offizielle Minderheitensprachen in die Landesverfassung mit der Konsequenz, dass diese an den Schulen gelehrt werden, die Erlaubnis, das geliebte Haustier im Familiengrab mitbestatten zu können oder Vorschläge zur Entsorgung von Feuerwerksmüll nach dem Silvesterabend.

„Gut 20 Prozent der Eingaben waren auch in diesem Berichtszeitraum wieder erfolgreich“, erläuterte Böhlen. Das bedeute, dass einem Anliegen ganz oder teilweise entsprochen, ein Kompromiss gefunden oder eine zufriedenstellende Auskunft gegeben werden konnte. Böhlen sprach sich dafür aus, in der nächsten Wahlperiode zu überprüfen, ob im Sinne einer größeren Transparenz nicht die Namen der Berichterstatter während eines laufenden Petitionsverfahrens genannt werden dürften.

Abschließend dankte sie allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsbüros sowie dem Juristischen Dienst der Landtagsverwaltung für deren großes Engagement und konstruktive Arbeit.

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Die 30-seitige Anlage zum Petitionsbericht mit statistischen Angaben und einer Beschreibung von Einzelfällen kann in der Landtagspressestelle in gedruckter Form abgeholt oder als PDF-Datei angefordert werden.