Zumeldung zu lsw 6066

Landtagspräsident Peter Straub bedauert Sonderweg der Fraktion GRÜNE bei der Neuordnung der Funktionszulagen Stuttgart. Landtagspräsident Peter Straub hat nach einer Mitteilung der Landtagspressestelle sein Befremden zum Ausdruck gebracht, dass die Fraktion GRÜNE ein eigenes Rechtsgutachten in der Frage der Neuordnung der Funktionszulagen in Auftrag gegeben und dessen Ergebnisse jetzt der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Präsident Straub verweist darauf, dass bereits im September 2000 in einem Spitzengespräch des Präsidenten mit den Fraktionsvorsitzenden Einvernehmen darüber erzielt worden sei, bei einem renommierten Verfassungsrechtler eine gutachtliche Stellungnahme dazu einzuholen, ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2000 zur Thüringer Diätenregelung auf Baden-Württemberg hat. Die Fraktion GRÜNE habe sich damals ausdrücklich mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt. Ebenfalls hatte die Fraktion GRÜNE zugestimmt, dass mit der Erstellung des Gutachtens der frühere Bundesverfassungsrichter Professor Dr. Paul Kirchhof beauftragt wird. Auf der Grundlage dieses im November 2001 vorgelegten Rechtsgutachtens haben sich die Fraktionsvorsitzenden zusammen mit dem Landtagspräsidenten im März 2002 auf Eckpunkte für die Zulagenreform geeinigt. Auf Vermittlung des Landtagspräsidenten hat Professor Kirchhof in einem mehrstündigen Gespräch der Fraktion GRÜNE die Rechtslage erläutert und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der vorgeschlagenen Neuregelung dargelegt. „Ohne Not“, so Präsident Straub, „schert die Fraktion GRÜNE mit ihrem jetzigen Vorgehen aus der Gemeinsamkeit aus, nur weil sie mit den Eckpunkten für die Neuordnung der Funktionszulagen nicht in allen Teilen einverstanden ist.“ Ohnehin habe die Fraktion GRÜNE die Umsetzung des einvernehmlich erzielten Gesprächsergebnisses der Fraktionsvorsitzenden inzwischen um mehr als ein Jahr verzögert und damit den derzeitigen unhaltbaren Zustand verlängert. Eine inhaltliche Stellungnahme zu den neuen Vorschlägen der Fraktion GRÜNE behält sich Präsident Straub nach einer rechtlichen Prüfung vor.