Zusätzliche Instrumente im Klimaschutz nötig

Umweltausschuss auch für Gebots- und Verbotsregelungen Stuttgart. Um den Klimaschutz weiter voranzubringen, bedarf es neben freiwilliger Maßnahmen oder marktwirtschaftlicher Anreize auch wieder vermehrt gesetzlicher Gebots- und Verbotsregelungen. So die einmütige Aussage aller Abgeordneten im Umweltausschuss des Landtags. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller, nach Angaben der Landtagspressestelle am Freitag, 20. April 2007, mitteilte, beabsichtigt die CDU mit ihrem Antrag zur „Klimaschutzpolitik durch Gebote und Verbote“, die Landesregierung zu weiterem ordnungspolitischem Handeln zu ermutigen. „Diese ordnungsrechtlichen Regelungen“, so Müller, „müssen auf klare, überschaubare Bereiche konzentriert werden, um Überregulierungen zu vermeiden. Sie müssen vollziehbar sein, damit ihre Einhaltung auch wirksam kontrolliert werden kann. Sie müssen aber auch bei dem betroffenen Adressatenkreis auf ein Mindestmaß an Akzeptanz stoßen. Auch bedarf es bei Einführung solcher ordnungsrechtlicher Regelungen einer bundes-, ja sogar einer europaweiten Abstimmung.“ Nach Auffassung der Ausschussmitglieder könnten verschiedene Maßnahmen, die auch schon in der Öffentlichkeit diskutiert werden, in den „Instrumentenkasten“ der Umweltpolitik Eingang finden. Dazu kämen unter anderem ein Verbot von Glühbirnen und eine Begrenzung des Stand-by-Betriebs in Elektrogeräten. Ein flächendeckender Austausch von Glühlampen durch Energiesparlampen in privaten Haushalten würde für Baden-Württemberg ein Einsparpotenzial von ca. 2,3 Prozent des Netto-Stromverbrauchs bedeuten. Auch die Vorgabe, dass die energieeffizientesten Geräte die Standards für andere Produkte gleicher Art setzen, könne ein Ansatz sein. In Baden-Württemberg speziell sei eine Vorgabe im Bereich neu zu errichtender Gebäude vorgesehen, die einen bestimmten Anteil an regenerativen Energien vorschreibt. Laut Müller gibt es bei Ge- und Verboten auch Grenzen und Streitfragen. Dies zeige sich z. B. an der Diskussion um Tempolimits oder der Frage, inwieweit den Bürgern Empfehlungen für ihr Reise- und Urlaubsverhalten gegeben werden können. „Es darf nicht so weit kommen, dass wir den Bürgern zuviel zumuten, so dass die Akzeptanz des Klimaschutzes insgesamt leiden würde. Wir können uns vielmehr auf ein gestiegenes Umweltbewusstsein verlassen“, so Müller abschließend.