JETZT BEWERBEN: DEINE STIMME IM SWR RUNDFUNKRAT!

Du bist zwischen 18 und 29 Jahre alt und willst mitentscheiden, wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk funktioniert? Dann kannst du Mitglied im Rundfunkrat des Südwestrundfunks (SWR) werden!
Was macht der Rundfunkrat eigentlich?
- Er überwacht, dass der SWR unabhängig, ausgewogen und vielfältig berichtet.
- Er wählt die Intendantin oder den Intendanten.
- Er berät den Intendanten in Fragen der Programmgestaltung.
- Er ist das Forum für unterschiedliche gesellschaftliche Interessen – und dazu gehören auch junge Stimmen.
Weitere Informationen zum Rundfunkrat: https://www.swr.de/gremien/rundfunkrat/rundfunkrat-100.html(externer Link).
Warum ist die Mitarbeit im Rundfunkrat wichtig?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk informiert, bildet und fördert die Meinungsvielfalt – wichtige Aufgaben für unsere Gesellschaft. Mit deiner Stimme im Rundfunkrat kannst du mitbestimmen, wie der SWR diesen Auftrag erfüllt – besonders aus der Perspektive junger Menschen – und genau dafür suchen wir dich!
Wen suchen wir?
Wir suchen zwei engagierte Personen (m/w/d) im Alter von 18 bis 29 Jahren mit Wohnsitz in Baden-Württemberg.
- Du bist zwischen 18 und 29 Jahre alt (zu Beginn der Amtszeit des Rundfunkrats, also zwischen dem 2. September 1996 und dem 1. September 2008 geboren).
- Du interessierst dich für Medien, Gesellschaft und Demokratie.
- Du möchtest die Sichtweisen deiner Generation im Rundfunkrat vertreten.
- Du erfüllst die Voraussetzungen von § 13 des SWR-Staatsvertrags.
- Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – wichtig sind Engagement und Interesse.
Was erwartet dich?
- Eine Amtszeit von 5 Jahren (Beginn: 1. September 2026).
- Mindestens 10 Sitzungen pro Jahr im Rundfunkrat und verschiedenen Ausschüssen (grundsätzlich in Präsenz, in Ausnahmefällen auch digital).
- Eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung und Reisekostenentschädigung.
- Interessante Fortbildungsangebote.
Rechtliche Grundlage
Das Auswahlverfahren richtet sich nach § 14 Absatz 8 des SWR-Staatsvertrags https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-SWRStVtrGBW2013V3Staatsvertrag(externer Link). Im Rahmen des Onboardings wird vom SWR zu gegebener Zeit um die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses gebeten.
So kannst du dich bewerben:
Bitte reiche folgende Unterlagen bis zum 31. Mai 2026 ein:
- Motivationsschreiben (max. 1 Seite). Hier kannst du zum Beispiel auch anführen, wenn du besondere Erfahrungen hast, wie z. B. im Bereich von Gremienarbeit.
- Ein kurzes Motivationsvideo (max. 3 Minuten), in dem du erklärst, warum du im Rundfunktrat mitarbeiten möchtest.
- Deinen Lebenslauf.
- Eine Meldebescheinigung.
- Optional: Nachweise über gesellschaftliches Engagement oder relevante Erfahrungen, wie z. B. im Bereich von Gremienarbeit.
Sende Deine Bewerbung bis zum 31. Mai 2026 ausschließlich elektronisch unter Verwendung des untenstehenden Links an den Landtag von Baden-Württemberg - Ständiger Ausschuss
Jetzt hier bewerben(externer Link)
Bewerbungsschluss: 31. Mai 2026 (Ausschlussfrist);
Maßgeblich für die fristgerechte Bewerbung ist der Zeitpunkt des Eingangs deiner Bewerbung beim Landtag von Baden-Württemberg.
Für Rückfragen zum Auswahlverfahren kannst du dich an die Geschäftsstelle des Ständigen Ausschusses (E-Mail: rundfunkrat@landtag-bw.de(externer Link)) wenden. Für weitere Informationen zur Tätigkeit des Rundfunkrats kannst du dich auf der Homepage des SWR informieren: https://www.swr.de/gremien/rundfunkrat/rundfunkrat-100.html(externer Link);
Jetzt bewerben und den SWR von morgen mitgestalten!