Hinweise für Gäste
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer und – falls vorhanden – E-Mail-Adresse an. Diese Angaben sind zwingend erforderlich. Eine Zusammenstellung all Ihrer Rechte – einschließlich des Rechts auf Löschung Ihrer Daten – können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen, die Sie weiter unten finden.
Der Zutritt zu Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist, je nach geltender Stufe der Corona-Verordnung, nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument gestattet – bitte führen Sie beides mit sich. Impfnachweise sind in digital auslesbarer Form vorzulegen (QR-Code). Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Fall eines PCRTests maximal 48 Stunden zurückliegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Durchführung eines Tests vor Ort nicht möglich ist.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass beim Einlass in den Landtag von Baden-Württemberg Taschen und Rücksäcke kontrolliert und gegebenenfalls abgegeben werden müssen.
Im Haus des Landtags gilt eine Maskenpflicht – auch am Platz. Bitte tragen Sie eine medizinische Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder einen Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt. Nach der Corona-Verordnung müssen in der Warn- und den Alarmstufen Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres innerhalb geschlossener Räume eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.
Es ist – wo immer möglich – ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu allen Anwesenden einzuhalten. Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden.
Diese Veranstaltung wird multimedial aufgezeichnet und anschließend im Internet zum Download oder Stream zur Verfügung gestellt. Mit Ihrem Besuch erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie auf Fotos oder Videos der Veranstaltung zu sehen und eventuell zu erkennen sind.