Bernhard Lieb

Verfolgung
Juni 1936
Lieb äußert sich im Juni 1936 während eines Aufenthalts in Österreich kritisch über das NS-Regime. In der Folge wird gegen Lieb ein Verfahren wegen Vergehens gegen das sogenannte Heimtückegesetz (Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen) eingeleitet. Das Verfahren wird vermutlich am 24. November 1936 ergebnislos eingestellt.
April 1937
Lieb weigert sich, seine Kinder auf die Deutsche Schule in Friedrichshafen (Horst-Wessel-Schule) zu schicken. Angeblich fordert er 1937 sogar einen Schulstreik. Er wird deshalb im April 1937 verhaftet und in »Schutzhaft« genommen. Am 23. April 1937 wird er von einem Sondergericht wegen Vergehens gegen das Heimtückegesetz (Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen) verurteilt. Lieb bleibt in der Folge bis zum 11. Juni 1937 in Haft.
Biografie
1901
Volksschule in Oberzell
1908
Höhere Handelsschule in Ravensburg
1914
Kriegsdienst im Ersten Weltkrieg als Unteroffizier, ausgezeichnet mit der Württembergischen Silbernen Verdienstmedaille
Mitglied des Reichsbunds für Leibesübung
Tätigkeit als Kaufmann
Betrieb einer eigenen Wollstrickerei und eines eigenen Wollgroßhandels in Friedrichshafen
1939
Angehöriger der Reserve der Schutzpolizei Friedrichshafen, ab 30. Mai 1941 als Oberwachtmeister
nach 1945
Gründungsmitglied der CDU Friedrichshafen
Literatur
Michaela Häffner: Nachkriegszeit in Südwürttemberg. Die Stadt Friedrichshafen und der Kreis Tettnang in den vierziger und fünfziger Jahren, München 1999, S. 102, 120, 137, 224, 230.
Weik 2003, S. 92.