Dr. Ludwig Bernheim

Verfolgung
Anfang 1934
Bernheims Vater war katholisch, stammte aber aus einer jüdischen Familie. Bernheim gilt bei den NS-Behörden daher als »Halbjude«. Um einer Verfolgung durch die NSDAP vorzubeugen, vereinbart Bernheim mit befreundeten NSDAP-Mitgliedern Anfang 1934, einen Scheinantrag für die Aufnahme in die NSDAP zu stellen. Der Scheinantrag sollte möglichst lang in der Schwebe gehalten werden, damit Bernheim auf diese Weise als potenzielles NSDAP-Mitglied gelten kann. Entgegen der Verabredung wird Bernheims Antrag jedoch bearbeitet. Er wird bei einer NSDAP-Versammlung, bei der er selbst anwesend ist, öffentlich als NSDAP-Mitglied genannt, und ihm wird ein vorläufiger Mitgliedsausweis ausgehändigt. Bernheim schickt daraufhin den vorläufigen Mitgliedsausweis wieder zurück und verzichtet auf die NSDAP-Mitgliedschaft. Dennoch wird Bernheim in der Kartei der Münchner NSDAP-Leitung als Mitglied geführt. (Als er nach dem Ende der NS-Diktatur den Vorsitz der Spruchkammern Karlsruhe und Bruchsal übernimmt, verschweigt Bernheim seine »NSDAP-Mitgliedschaft«. Er wird deshalb 1946 von der US-amerikanischen Militärregierung entlassen.)
01.04.1934
Bernheim ist Beamter (Vortragender Rat) des hessischen Arbeits- und Wirtschaftsministeriums. Aufgrund seiner jüdischen Abstammung wird er am 1. April 1934 zwangsweise in den Ruhestand versetzt. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums.
nach 1933
Aufgrund seiner jüdischen Abstammung wird Bernheim von den NS-Behörden nicht in die Wahlkartei zur Reichstagswahl eingetragen, und ihm so faktisch das Wahlrecht entzogen. Bernheims Aufnahme in die Wahlkartei erfolgt erst nach einer Beschwerde seinerseits. Außerdem verweigern die NS-Behörden Bernheim einen Jagdpass und den Besuch von Universitätsvorlesungen. Des Weiteren wird ihm seine Wohnung gekündigt, und er wird aus der Reserve der Wehrmacht ausgeschlossen.
16.07.1938
Nach seiner zwangsweisen Versetzung in den Ruhestand als Beamter arbeitet Bernheim bei der Darmstädter Bausparkasse Deutsche Bau- und Siedlungsgemeinschaft als Werbeorganisator für Baden. Am 16. Juli 1938 erscheint in der SS-Zeitung »Das schwarze Korps« ein Artikel, in dem Bernheim diffamiert und seine Entlassung bei der Deutschen Bau- und Siedlungsgemeinschaft gefordert wird. In der Folge verliert Bernheim am 30. September 1938 seine Arbeitsstelle.
Oktober 1938
Bernheim zieht aufgrund des nationalsozialistischen Drucks nach Heidelberg.
nach 1933
Bernheims Tochter Rosemarie (geb. 1918) wird aufgrund ihrer jüdischen Abstammung als medizinisch-technische Assistentin an der Ludolf-Krehl-Klinik und später am Tuberkulosekrankenhaus in Heidelberg entlassen.
1940
Bernheims Tochter Käte (geb. 1922) wird aufgrund ihrer jüdischen Abstammung 1940 und 1942 nicht zum Medizinstudium zugelassen.
Biografie
Sohn eines Arztes
Volksschule
1895
Gymnasium
1904
Militärdienst als Einjährig-Freiwilliger
1905
Studium der Verwaltungs- und Rechtswissenschaften in Hessen und Bayern
1906
Mitglied der Studentenverbindung Corps Starkenburgia
1910
Referendarexamen
1910
Vorbereitungsdienst und Staatsexamen
1913
Assessorexamen
1914
Regierungsassessor in der Provinzial-Direktion Oberhessen in Gießen, Leiter der Abteilung Allgemeine Industriebelange beim Wirtschaftsamt Hessen und Hessen-Nassau
1914
Kriegsdienst im Ersten Weltkrieg
1918
Promotion über das Thema »Die Todeserklärung Kriegsverschollener nach deutschem, österreichischem, ungarischem, türkischem und bulgarischem Recht«
ab 1918
Leiter der Demobilisierungsbehörde für Groß-Hessen in Frankfurt am Main
ab 1922
Regierungsrat und ständiger Hilfsarbeiter bei dem Ministerium für Arbeit und Wirtschaft in Darmstadt
ab 1926
Oberregierungsrat und Vortragender Rat im hessischen Arbeits- und Wirtschaftsministerium
ab 1929
Tätigkeit im Reichsarbeitsministerium (Reichsversicherungsamt) in Berlin
1930
Vortragender Rat im hessischen Arbeits- und Wirtschaftsministerium und Vorsitzender im hessischen Oberversicherungsamt
nach 1934
Tätigkeit bei der Darmstädter Bausparkasse Deutsche Bau- und Siedlungsgemeinschaft als Werbeorganisator für Baden
Oktober 1938
Umzug nach Heidelberg
1945
Kommissarischer Landrat des Landkreises Buchen
Oktober 1946
Vorsitzender der Spruchkammern Karlsruhe und Bruchsal, wegen der Nichtangabe seiner NSDAP-Mitgliedschaft von der US-Militärregierung abgesetzt
07.02.1948
Wahl zum Landrat des Landkreises Sinsheim
Am 3. August 1948 wird gegen Bernheim ein Dienststrafverfahren wegen der Nichtbeachtung von Weisungen eingeleitet. Am 23. Dezember 1948 wird das Verfahren eingestellt und Bernheims Versetzung in den Ruhestand wegen »geistiger Schwäche« eingeleitet. Die Versetzung in den Ruhestand erfolgt am 1. Februar 1949. Bernheim klagt am 17. Februar 1949 vor dem Verwaltungsgerichtshof Karlsruhe gegen diese Entscheidung. Am 7. Februar 1950 hebt der Verwaltungsgerichtshof Karlsruhe Bernheims Versetzung in den Ruhestand auf und verurteilt das Land Württemberg-Baden zu seiner Wiedereinstellung und zur Zahlung der zurückbehaltenen Bezüge. Am 23. Juni 1950 schließen Bernheim und der Landkreis Sinsheim einen Vergleich, und Bernheim geht endgültig in den Ruhestand.
Literatur
Angerbauer 1996, S. 182.
Weik 2003, S. 20.
Jörg Kreutz: »Deutschlandrekord im Verbrauch von Landräten«. Die Schwierigkeiten des politischen Neubeginns im Landkreis Sinsheim 1945 bis 1950, in: Kraichgau, 24, 2015, S. 113-142.