Wilhelm Werrlein

Verfolgung
Januar 1934
Werrlein wird im Januar 1934 aufgrund einer spöttischen Äußerung vorübergehend in »Schutzhaft« genommen. Der Katholische Gesellenverein Wolfach hatte unter der Regie Werrleins das Theaterstück »Volk ohne Heimat« aufgeführt. Werrlein sagte über eine sterbende Figur des Stücks: »Na, was will er noch mehr, er braucht ja nur zu sterben, dann gibt es ein Staatsbegräbnis, und Hitler hält ihm eine Leichenrede.« Am 4. März 1935 leitet die badische Anwaltskammer wegen der Äußerung ein Disziplinarverfahren gegen Werrlein ein und belegt ihn am 9. März 1935 mit einer Disziplinarstrafe. Außerdem wird aufgrund der Äußerung Werrleins Aufnahmegesuch in den Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) zunächst zurückgestellt und im Februar 1936 abgelehnt.
Biografie
Volksschule in Freiburg
Gymnasium in Freiburg und Konstanz
Militärdienst
1900
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg
Mitglied der Studentenverbindung Hercynia Freiburg
1903
Erstes juristisches Staatsexamen in Karlsruhe
Rechtsreferendariat
1907
Zweites juristisches Staatsexamen
ab 1908
Rechtsanwalt in Triberg (Schwarzwald)
Tätigkeit beim Landgericht in Offenburg
1914
Kriegsdienst im Ersten Weltkrieg
ab 1919
Rechtsanwalt in Wolfach
November 1940
Als Amtsgerichtsrat Leiter des Amtes für Familienunterhalt in Wolfach
Rezeption
1952
Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Literatur
Feuchte 1999, S. 68.
Weik 2003, S. 158.
Kühnel 2009, S. 54.