Externe Mitglieder der Enquetekommission "Pflege"
Laut Geschäftsordnung des Landtags können einer Enquetekommission auch sachverständige Personen angehören, die keine Abgeordneten sind.
Laut Geschäftsordnung des Landtags können einer Enquetekommission auch sachverständige Personen angehören, die keine Abgeordneten sind.