Einsetzungsauftrag

Die Kommission erhält den Auftrag, dem Landtag Vorschläge für eine angemessene Altersversorgung der Abgeordneten vorzulegen. Die Kommission soll in ihre Beratungen die Leistungen im Bund und in den anderen Ländern einbeziehen. Sie soll die verschiedenen denkbaren Systeme (insbesondere staatliche Altersentschädigung, Versorgungswerk, private Altersvorsorge) ebenso erörtern wie die Frage der Leistungshöhe. Als Kriterien sollen dabei die Stellung der Abgeordneten im Verfassungsgefüge, der Vergleich mit Mitgliedern anderer Verfassungsorgane sowie Umfang und Aufwand der Ausübung eines Landtagsmandats berücksichtigt werden. Mögliche Anknüpfungspunkte können dabei bspw. die Beamtenpensionen oder die Versorgung kommunaler Wahlbeamter, die Leistungen berufsständischer Versorgungswerke sowie die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sein.

Verfahren

Die Kommission arbeitet unabhängig und legt ihr Arbeitsprogramm selbst fest. Die Öffentlichkeit soll mindestens in folgender Weise beteiligt werden: 

  • Durchführung einer öffentlichen Anhörung von Verbänden und weiteren Experten;
  • direkte Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in Form eines Bürgerrats.

Die Kommission soll ihren Abschlussbericht bis Ende März 2018 vorlegen