Bürgerforum zu Gast im Landtag
Landtagspräsidentin Muhterem Aras empfängt am 6. November 2019 einen Teil jener 25 Zufallsbürger, die sich im Bürgerforum engagierten. Anfang 2018 hatten sie sich in drei Dialogveranstaltungen eine Position erarbeitet zu einer angemessenen Altersversorgung der Landtagsabgeordneten. Ihr Votum wurde der ebenfalls eingesetzten Unabhängigen Expertenkommission in deren Empfehlung berücksichtigt. Am 6. November 2019 beschloss der Landtag von Baden-Württemberg mit großer Mehrheit von 122 von 143 Abgeordneten, dem Versorgungswerk NRW/Brandenburg beizutreten. Präsidentin Aras lud die Bürgerinnen und Bürger ein, diesen Schlusspunkt der Diskussion um die Altersvorsorge von Mandatsträgern im Plenarsaal live zu verfolgen. Rednerinnen und Redner von Fraktionen dankten den Bürgern für ihren Einsatz. Landtagspräsidentin Aras nutzte ein Treffen in ihrem Empfangsraum.
„Herzlichen Dank für Ihre Arbeit, wir waren beeindruckt, wie differenziert Sie vorgegangen sind“, so Präsidentin Aras. „Sie können stolz sein, Sie haben große Wirkung erzielt, denn Ihre Ergebnisse sind in das Votum der Expertenkommission und schließlich in den Beschluss eingeflossen.“ Sie sei auch dem Landtag dankbar, den Weg über Kommission und Bürgerforum mitgegangen zu sein, und gab der Hoffnung Ausdruck, das Beispiel aus Baden-Württemberg möge Nachahmer finden.
Ausgangspunkt für die Einsetzung der „Unabhängigen Kommission zur Altersversorgung der Abgeordneten“ war ein später zurückgenommener Beschluss des Landtags von Baden-Württemberg vom 10. Februar 2017, den Mitgliedern des Landtags eine Rückkehr zur staatlichen Pension zu ermöglichen. Diese Änderung wurde nach öffentlicher Kritik wieder zurückgenommen – es blieb bei der seit 2008 geltenden privaten, bezuschussten Altersvorsorge. Landtagspräsidentin Muhterem Aras nahm daraufhin den Auftrag aus den Fraktionen an und setzte im Juli 2017 eine Unabhängige Kommission zur sachlichen Beurteilung des Themas Altersvorsorge für Abgeordnete ein. Auf Initiative von Präsidentin Aras wurde im Einsetzungsauftrag zudem die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Meinungsbildungsprozess festgeschrieben. Damit nahmen erstmals auf Landesebene Vertreter der Zivilgesellschaft eine wichtige beratende Rolle ein.