70. Jubiläum der Landesverfassung gefeiert
Die Landesverfassung von Baden-Württemberg wird 70 Jahre alt! Mit ihr vereinten sich die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern 1953 endgültig zum heutigen Südweststaat. Dieser besondere Geburtstag wird am Dienstag, 28. November 2023, mit einer Veranstaltung mit Podiumsdiskussion im Landtag gefeiert. Landtagspräsidentin Muhterem Aras begrüßt die rund 400 Gäste, darunter viele Schülergruppen, und erklärt: „Erst mit dem gemeinsamen Wertegerüst der Landesverfassung wurden die drei Länder zu einer Wertegemeinschaft.“ Sie bilde bis heute das Fundament für die beispiellose Erfolgsgeschichte des Landes.
Der Mannheimer Zeithistoriker Prof. Dr. Philipp Gassert ruft im Festvortrag dazu auf, die demokratische Tradition und Erinnerung zu stärken. In einem Podiumsgespräch mit der Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Daniela Winkler, der Landesbischöfin der Evangelische Landeskirche in Baden Prof. Dr. Heike Springhart und dem Vorsitzenden des Landesschülerbeirats von Baden-Württemberg Berat Gürbüz geht es auch um die Zukunftsperspektiven der Landesverfassung. Alle Teilnehmenden zeigen sich einig, dass die Verfassung wie schon in der Vergangenheit behutsam angepasst werden könne und müsse, um zeitgemäß zu bleiben. Durch den Abend führt Moderatorin Gigi Deppe.
Der Festakt zum 70-Jahr-Jubiläum der Landesverfassung markiert den Auftakt einer Veranstaltungsreihe des Landtags, die unter dem Motto „Deine Freiheit. Mein Respekt“ ganz im Zeichen der verbrieften Grundwerte unserer Demokratie steht.
Nach 1945 gaben sich die drei Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern demokratische und fortschrittliche Verfassungen, die auch dem Grundgesetz als Vorbild dienten. Die gemeinsame Landesverfassung von 1953 war aber mehr als nur eine konstitutionelle Zusammenstellung: Mit ihrem besonderen Augenmerk unter anderem auf die Rechte junger Menschen, auf den Umwelt- und Naturschutz sowie auf das „Menschenrecht auf Heimat“ blieb sie ihrer Zeit voraus.