Bilderservice
Der Landtag von Baden-Württemberg bietet einen „Bilderservice“ an. Bevor Sie diesen nutzen, lesen Sie bitte die nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Durch Anklicken der unten aufgeführten Erklärung „Ja, ich bin einverstanden“, akzeptieren Sie diese Bedingungen und gelangen direkt zum „Bilderservice“.
Nutzungsbedingungen
1. Der Landtag von Baden-Württemberg stellt über den „Bilderservice“ Bilder zum parlamentarischen Geschehen für jedermann online zur Verfügung. Der Zugang zum System setzt das Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen voraus.
2. Der Landtag von Baden-Württemberg hat alle Nutzungsrechte von den Urhebern der im „Bilderservice“ bereitgestellten digitalen Bilder erworben, soweit nicht Gegenteiliges, z.B. in den begleitenden Bildinformationen, angegeben ist.
3. Die Bilder können kostenfrei heruntergeladen und durch die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg für Zwecke ihrer Mandatsausübung sowie durch die Mitarbeiter der Abgeordneten, der Fraktionen und der Verwaltung des Landtags von Baden-Württemberg für dienstliche Zwecke genutzt werden.
4. Die Bilder können darüber hinaus durch jedermann für Zwecke der politischen Berichterstattung herunter geladen und kostenlos genutzt werden für:
-Presseveröffentlichungen
-Veröffentlichungen in Printmedien
-Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen sowie
- Online- und multimediale Veröffentlichungen
Dies gilt ebenso für private nichtgewerbliche Zwecke sowie für nichtgewerbliche Zwecke im Bereich der politischen Bildung. Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.
5. Die Bildinformationen und die darin enthaltenen Nutzungs- und Verwendungsbeschränkungen sind zu beachten. Für die aus der Nichtbeachtung resultierenden Schäden haftet der/die Nutzer/-in. Er/Sie hat den Landtag von Baden-Württemberg insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen.
6. Der/die Nutzer/-in hat die aus dem „Bilderservice“ herunter geladenen digitalen Bilder nach Verwendung umgehend zu löschen. Eine elektronische Speicherung von Bilddaten zur Eigenarchivierung oder eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
7. Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation der im „Bilderservice“ bereitgestellten digitalen Bilder, die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und Größenveränderungen hinausgehen, ist unzulässig und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens des Landtags von Baden-Württemberg gestattet. Ebenso darf ein aus dem „Bilderservice“ herunter geladenes digitales Bild nicht in einem sinnentstellenden Zusammenhang wiedergegeben werden.
8. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werks in Bild, Wort bzw. jeglicher anderen Form, z.B. durch Nachfotografieren, zeichnerische Verfälschung, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht zulässig. Der/die Nutzer/-in trägt die Verantwortung für die Betextung.
9. Die Medien sind insbesondere zur Beachtung der „Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates“ (Pressekodex) verpflichtet.
10. Die Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass die abgebildeten Personen, die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken oder die Inhaber von Marken und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem/der Nutzer/-in. Er/Sie hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst zu beachten. Der Landtag von Baden-Württemberg haftet nicht für die Missachtung solcher Rechte durch den/die Nutzer/-in.
11. Bei Verwendung eines aus dem „Bilderservice“ herunter geladenen digitalen Bildes ist die Quelle „Landtag von Baden-Württemberg“ anzugeben. Dies gilt auch für elektronische Publikationen wie z.B. Webauftritte. Der Landtag von Baden-Württemberg behält sich vor, die Angabe darüber hinausgehender Informationen zu verlangen.
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