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109/2015 - 14. August 2015, 13:02 Uhr
Nach Beschluss des VGH Baden-Württemberg zur Datenweitergabe

Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ berät in Sondersitzung über Verwertung der Gönner-Mails

 

Stuttgart. Mit den Konsequenzen aus dem am vergangenen Montag bekannt gegebenen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH), wonach dienstliche E-Mails der früheren Verkehrsministerin Tanja Gönner an den Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ weitergegeben werden dürfen, wird sich dieses Gremium in einer nicht öffentlichen Sitzung Anfang September 2015 befassen. Dies teilte der Vorsitzende des Ausschusses, der Grünen-Abgeordnete Jürgen Filius, am Freitag, 14. August 2015, in Stuttgart mit.

Der nächste Schritt sei nun, dass ein Richter aus dem E-Mail-Account Gönners die dienstlichen E-Mails mit Bezug zum Untersuchungsgegenstand herausfiltere und dem Untersuchungsausschuss zuleite. Der Richter müsse dafür Sorge tragen, dass dem Untersuchungsausschuss keine privaten E-Mails zur Kenntnis gelangten, erläuterte Filius. In gleicher Weise sei in Bezug auf den elektronischen Schriftverkehr des früheren Ministerialdirektors im Umweltministerium und der betroffenen ehemaligen Mitarbeiter im Staatsministerium zu verfahren. „Nachdem der VGH ausdrücklich festgestellt hat, dass die formalen Voraussetzungen für die Herausgabe der dienstlichen Mails vorliegen, können wir nun klären, wann und wie der Untersuchungsausschuss eine Verwertung dieser Daten vornimmt“, so Filius. Aus diesem Grund sei noch während der parlamentarischen Sommerpause eine Sondersitzung geplant.

Filius zufolge hat der VGH eindeutig klar gemacht, dass der Untersuchungsausschuss auf den damaligen elektronischen Schriftverkehr Gönners zugreifen dürfe, auch wenn diese Daten eigentlich hätten gelöscht werden müssen. Wäre der VGH der Auffassung gewesen, dass der Ausschuss die dienstlichen Gönner-Mails nicht verwerten darf, hätte er dem Antrag von Tanja Gönner stattgeben müssen, führte Filius aus. „In Anbetracht dessen, dass der Obmann der CDU-Fraktion die Eindeutigkeit der VGH-Entscheidung in diesem Punkt bezweifelt, habe ich den Juristischen Dienst des Landtags darum gebeten, bis zu der nächsten Ausschusssitzung eine Bewertung in dieser Frage vorzulegen“, berichtete Filius.

Der Ausschussvorsitzende stellte klar, dass auch bei der Übergabe des E-Mail-Accounts an den Richter die Vorgaben des VGH beachtet werden müssten. Dies bedeute, dass die Daten das Umweltministerium in verschlüsseltem Zustand verlassen müssten. Dann bleibe eine Kenntnisnahme der Daten durch das Umweltministerium ausgeschlossen. „Unser Bestreben ist nach wie vor, die Arbeit des Untersuchungsausschusses zügig noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen“, bekräftigte Filius.

 

 

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