Beschluss in nicht öffentlicher Sitzung am 16. Februar 2015
Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW“ will im Fall des Feuertodes eines potenziellen Zeugen mehrere Personen hören
Stuttgart. Der Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW“ will sich in seinen Sitzungen am 2., 9. und 13. März mit dem Fall einer angeblichen Selbstverbrennung befassen. In einer nicht öffentlichen Sitzung am Montag, 16. Februar 2015, beschloss das Gremium einstimmig, für diesen Themenkomplex mehrere Zeugen zu laden, die zur weiteren Aufklärung des Falls beitragen könnten, wie der Ausschussvorsitzende, Landtagsvizepräsident Wolfgang Drexler (SPD), mitteilte. Demnach sollen Familienangehörige, Freunde und Kollegen des jungen Mannes, der beim Brand seines Autos in Bad Cannstatt ums Leben gekommen ist, vor dem Ausschuss aussagen. Außerdem sollen die mit dem Todesfall befassten Ermittlungsbeamten, Mitarbeiter des Landeskriminalamts, Mediziner, Augenzeugen des Feuers und der Leiter des damaligen Feuerwehreinsatzes befragt werden.
Nach Angaben Drexlers werden in der nächsten öffentlichen Ausschusssitzung am Freitag, 20. Februar 2015, noch weitere Journalisten, Autoren und Wissenschaftler befragt, um ihre durch eigene Recherchen zum Themenkomplex NSU/Rechtsextremismus gewonnenen Erkenntnisse in den Ausschuss einzubringen. „Anschließend wird die Behandlung des Falls der angeblichen Selbstverbrennung in Bad Cannstatt vorgezogen, weil die hierfür benötigten Akten schneller geliefert werden konnten“, erklärte Drexler. Benötigt würden hierfür vor allem die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Stuttgart und weitere Spurenakten, die inzwischen vorlägen. Bei dem in Bad Cannstatt zu Tode gekommenen Mann habe es sich um einen potenziellen Zeugen zum Heilbronner Polizistenmord gehandelt. Der Mann sei – kurz vor seiner Aussage bei der Polizei – in seinem Auto verbrannt, führte der Ausschussvorsitzende aus.
Laut Drexler wurde dieser Fall bislang in keinem parlamentarischen Untersuchungsausschuss behandelt. „Wegen der Vielzahl an Zeugen für diesen Fall werden wir dafür zwei, vielleicht sogar drei Sitzungstage benötigen“, sagte Drexler.