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153/2015 - 24. November 2015, 14:56 Uhr
In nicht öffentlicher Sitzung am 23. November 2015

Untersuchungsausschuss des Landtags „Rechts-terrorismus/NSU BW“ beschließt Ladung weiterer Zeugen

Gremium übergibt zwei Fälle an Generalbundesanwalt

Stuttgart. Der Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW“ hat am Montagabend, 23. November 2015, in nicht öffentlicher Sitzung die Ladung weiterer Zeugen beschlossen. Zusätzlich zu den bereits feststehenden Zeugen sollen in den verbleibenden drei Sitzungen eine Expertin des Bundeskriminalamts zu offenen DNA-Spuren und ein Ermittler zur räumlichen und zeitlichen Absperrung des Tatorts Theresienwiese in Heilbronn befragt werden. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, Landtagsvizepräsident Wolfgang Drexler MdL (SPD), am Dienstag, 24. November 2015, in Stuttgart mit.  

Nach Angaben des Vorsitzenden handelt es sich um die DNA-Spuren an den Tatwaffen des Heilbronner Polizistenmords, an den entwendeten Dienstwaffen der Opfer und anderen entwendeten Gegenständen sowie an der Dienstkleidung und am Fahrzeug. Der Ermittler zur Absperrung des Tatorts werde befragt, um Erkenntnisse über die vor Ort getroffenen Maßnahmen zu erlangen. Hintergrund seien Fernsehberichte über neu aufgetauchtes Video- und Bildmaterial vom Tatort des Polizistenmordes in Heilbronn. Dieses neue Material sei Anfang November 2015 in der „Landesschau aktuell“ im SWR-Fernsehen und in der Dokumentation „Die Akte Zschäpe“ gezeigt worden, so Drexler. 

Drexler zufolge hat der Ausschuss zudem in zwei Fällen beschlossen, die Angelegenheiten an den Generalbundesanwalt abzugeben. In einem Fall handele es sich um einen Hinweisgeber, der sich an den Untersuchungsausschuss gewandt habe. Die Person habe dabei angegeben, kurz vor dem Mordanschlag auf die Polizistin M. K. und den Mordversuch an ihrem Kollegen M. A. in Heilbronn wichtige Beobachtungen gemacht zu haben. Das Gremium habe bereits beschlossen gehabt, den Hinweisgeber als Zeugen zu laden. Jedoch liege dem Ausschuss nur eine anonyme E-Mail-Adresse der Person vor, weitere Daten seien nicht bekannt. Der Versuch, mit dem Hinweisgeber über diese E-Mail-Adresse Kontakt aufzunehmen, sei erfolglos gewesen.

Der zweite Fall betreffe die Aussagen der Zeugin Z. K. im Untersuchungsausschuss am 28. September 2015 und 30. Oktober 2015. Die Zeugin habe angegeben, dass sie in der ersten Jahreshälfte 2015 von Ermittlern erneut zu ihren Beobachtungen am Tattag in Heilbronn befragt worden sei. Der Untersuchungsausschuss habe daraufhin beim Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Landesamt für Verfassungsschutz und zuletzt auch beim Polizeipräsidium Heilbronn nachgefragt, ob von deren Seite aus eine weitere Befragung stattgefunden habe. Alle Angeschriebenen hätten dies verneint. „Da der Ausschuss keine weiteren Möglichkeiten zur Aufklärung hat, wird die Angelegenheit nun an den Generalbundesanwalt übergeben, um zu ermitteln, wer diese Befragung durchgeführt hat“, sagte Drexler.

Bezüglich der Vernehmung des Sonderermittlers des Bundestags, Rechtsanwalt Jerzy Montag, zum V-Mann „Corelli“ sei dem Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags mitgeteilt worden, dass man die bislang restriktiv ausgestaltete Aussagegenehmigung für nicht akzeptabel halte und um eine Erweiterung bitte. „Für die Aufklärung der Taten des NSU ist es unabdingbar, dass die unterschiedlichen damit befassten Gremien und Institutionen vertrauensvoll zusammenarbeiten und versuchen, sich gegenseitig so weitgehend wie möglich zu unterstützen“, betonte der Ausschussvorsitzende. Nur so könne es bei der Vielzahl der zuständigen Stellen gelingen, ein möglichst vollständiges Bild der Geschehnisse zu erarbeiten. Unverständlich sei die Verweigerungshaltung auch deshalb, weil der nicht öffentliche Bericht offensichtlich einigen Presseorganen vorliege und der Ausschuss mit Aussagen aus dem Bericht konfrontiert werde.

 

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