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2/2016 - 20. Januar 2016, 12:22 Uhr
Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ schließt Beratungen ab

500-seitiger Sachbericht verabschiedet Bewertungen fallen unterschiedlich aus

 

Stuttgart. In seiner letzten Sitzung hat der Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ am heutigen Mittwochvormittag, 20. Januar 2016, seinen Sachbericht verabschiedet. Die Bewertungen dieses Berichts durch die Fraktionen fielen unterschiedlich aus, wie Ausschussvorsitzender Jürgen Filius (Grüne) und die Obleute von CDU, Grünen, SPD und FDP/DVP in einer anschließenden Pressekonferenz deutlich machten. Mit dem rund 500 Seiten starken Sachbericht und den ihm beigefügten Minderheitenvoten von CDU und FDP/DVP wird sich nun das Landtagsplenum am 18. Februar 2016 abschließend befassen.

 „Der in fünf Fragen gefasste Untersuchungsauftrag bestand darin, zu klären, ob im Jahr 2011 die Ergebnisse des ersten Untersuchungsausschusses zum Polizeieinsatz am 30. September 2010 im Mittleren Schlossgarten unzutreffend waren, weil dem damaligen Untersuchungsausschuss von der ehemaligen CDU-geführten Regierung unter Ministerpräsident Stefan Mappus Akten und Informationen vorenthalten worden sind“, erläuterte der Ausschussvorsitzende. Zudem sollte untersucht werden, ob eine politische Einflussnahme der CDU-geführten Regierung Mappus auf den Polizeieinsatz im Mittleren Schlossgarten, insbesondere auf den Zeitpunkt des Polizeieinsatzes und dessen Durchführung wegen einer von Ministerpräsident Mappus für den 7. Oktober 2010 geplanten Regierungserklärung, vorgelegen habe. „Meiner Meinung nach hat der Ausschuss gezeigt, dass die Aufarbeitung des Polizeieinsatzes im Mittleren Schlossgarten zwingend notwendig war, nachdem in der Presse E-Mails aufgetaucht sind, die die damalige Regierung von Ministerpräsident Mappus kompromittiert haben“, befand Filius.

„Dem Ausschuss war es ein Anliegen, alle für ihn erheblichen Unterlagen sorgfältig und ohne Zeitdruck auszuwerten“, sagte Filius. In Anbetracht der rund 350 Aktenordner, die man beigezogen habe, sei dies eine ambitionierte Aufgabe gewesen. Zudem habe das Innenministerium dem Untersuchungsausschuss mehr als 100 Stunden Video-Material zum Polizeieinsatz am 30. September 2010 zur Verfügung gestellt. 38 Beweisbeschlüsse seien gefasst worden. „Aufgrund der Beweisanträge wurden insgesamt 31 Zeugen und eine Sachverständige befragt“, teilte Filius mit. Auf besonderes Interesse, auch in der Öffentlichkeit, sei die Auswertung der Daten des dienstlichen E-Mail-Accounts der ehemaligen Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Tanja Gönner und ihres damaligen Amtschefs Ministerialdirektor Bernhard Bauer gestoßen. Beide hätten sich gegen die Auswertung gewandt und verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch genommen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe die Auswertung der dienstlichen E-Mails dann jedoch im Sinne des Untersuchungsausschusses für zulässig erklärt.

Filius zufolge war der auf Antrag der Fraktionen von Grünen und SPD am 18. Dezember 2013 eingesetzte Untersuchungsausschuss insgesamt 21 Mal zusammengetreten. Hinsichtlich der etwas mehr als zweijährigen Aufarbeitungszeit des Gremiums erklärte Filius, dass es sich um einen relativ langen Untersuchungsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg gehandelt habe. Die Ursache hierfür liege insbesondere darin, dass der Ausschuss den Ausgang verschiedener verwaltungsgerichtlicher und strafrechtlicher Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand gestanden hätten, habe abwarten müssen.

Die Bewertungen des Sachverhalts durch die einzelnen Fraktionen seien dem rund 500 Seiten starken Abschlussbericht angehängt, so Filius. Die abschließende Beratung erfolge im Plenum am Donnerstag, 18. Februar 2016.

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