Petitionsausschuss entscheidet über Windkraftstandorte im Schurwald
Empfehlung an die Landesregierung: Keine Verpachtung der Vorrangfläche auf dem Nonnenberg
Stuttgart. Mit drei Petitionen zur Windkraft in Baden-Württemberg hat sich der Petitionsausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Donnerstag, 27. Oktober 2016, befasst. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen, mitteilte, ging es zum einen allgemein um die Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen durch den Landesbetrieb ForstBW. Hier entschied der Ausschuss, dass die Vergabepraxis von ForstBW nicht zu beanstanden ist. Was das Vorranggebiet Nonnenberg (WN-33) im Rems-Murr-Kreis betrifft, so war der Ausschuss einstimmig der Ansicht, dass keine Verpachtung dieser teilweise landeseigenen Fläche erfolgen soll. Zum anderen wurde die Ausweisung der Windkraft-Vorranggebiete WN-34 und WN-35 in Winterbach-Manolzweiler und in Schorndorf (Rems-Murr-Kreis) sowie GP-03 in Wangen (Landkreis Göppingen) beraten. Laut Böhlen bestehen gegen diese Ausweisung keine rechtlichen Bedenken.
Bei der Verpachtung landeseigener Waldflächen kritisieren die Petenten die derzeitige Praxis des Landesbetriebs ForstBW beim Abschluss von Gestattungsverträgen für Windenergieerzeugung. Nach Ansicht der Petenten sollte eine Verpachtung nur stattfinden, wenn vorab festgestellt wurde, dass außerhalb von Wäldern nicht genügend Standorte vorhanden sind. Hierbei sollte sich die Verpachtung ausschließlich auf Standorte in rechtswirksam ausgewiesenen Windvorranggebieten und Konzentrationszonen beschränken.
Der Petitionsausschuss kam indes zum Ergebnis, dass die Verfahrensweise von ForstBW nicht zu beanstanden sei. „Diese Praxis greift der Regionalplanung und dem immissionsschutzrechtlichen Verfahren nicht vor“, betonte Böhlen. Der Investor könne aus dem Gestattungsvertrag keinen Anspruch auf Durchführung des Vorhabens ableiten. Die Verpachtung diene vielmehr der Planungssicherheit für Investoren, weshalb auch von Standortsicherungsverträgen gesprochen werde. Werde am Ende keine Genehmigung erteilt oder hiervon nicht innerhalb eines festgelegten Zeitraums Gebrauch gemacht, könnten beide Seiten von dem Pachtvertrag zurücktreten, so die Ausschussvorsitzende.
Der Rechnungshof habe zum Vergabeverfahren hilfreiche Ausführungen beigesteuert, erläuterte Böhlen. Er habe jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Prüfung sich auf die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften und die Wirtschaftlichkeit der Vertragsgestaltung beschränke. Insbesondere treffe er keine Aussagen zur planerischen und immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit der Vorhaben.
„Im Hinblick auf die geplante Ausweisung der Windkraft-Vorranggebiete durch den Verband Region Stuttgart beanstanden die Petenten eine Vielzahl von Punkten, die ihrer Meinung nach einer Genehmigung entgegenstehen“, berichtete Böhlen. So werde unter anderem vorgebacht, dass eine „Umzingelung“ von Ortsteilen mit Windkraftanlagen drohe und Mindestabstände nicht berücksichtigt werden.
Gegen die geplante Ausweisung der Vorranggebiete gibt es nach Angaben der Ausschussvorsitzenden ebenfalls keine rechtlichen Bedenken. „Die meisten der vorgetragenen Einwände sind keine Ausschlussgründe, sondern Abwägungskriterien. Besonders entscheidungsrelevant war, dass die örtlichen Gemeinderäte den Standorten jeweils zugestimmt haben“, machte Böhlen deutlich. Der Verband Region Stuttgart habe alle maßgeblichen Belange in die Abwägung eingestellt und sei zu dem vorliegenden Gesamtergebnis gekommen. Weder das zuständige Ministerium noch der Petitionsausschuss hätten Abwägungsfehler erkennen können.
Für den Standort auf dem Nonnenberg (WN-33) empfahl der Petitionsausschuss der Regierung, die Fläche des Staatswaldes nicht zu verpachten. Dadurch wäre sichergestellt, dass direkt neben Manolzweiler nur an einem Standort Windräder errichtet werden.
Abschließend wies die Vorsitzende darauf hin, dass sich der Petitionsausschuss lediglich mit der rechtlichen Zulässigkeit der planerischen Ausweisung des Vorranggebiets befasst habe. Die Genehmigungsfähigkeit von konkreten Anlagen werde erst im immissionsschutzrechtlichen Verfahren geprüft. „Es ging nicht um eine Entscheidung pro oder contra Windkraft im Allgemeinen“, stellte Böhlen klar.