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6/2017 - 9. Februar 2017, 14:40 Uhr
Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW II“ wünscht Auskunft und Sicherheit über Todesumstände

Beschlossene, noch nicht geladene Zeugin verstorben

Stuttgart. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses „Das Unterstützerumfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und Fortsetzung der Aufarbeitung des Terroranschlags auf die Polizeibeamten M. K. und M. A.“, Wolfgang Drexler MdL, hat das Justizministerium um Auskunft über den Tod einer Zeugin gebeten, die am 2. Februar 2017 verstorben war.

Der Vorsitzende erklärte dazu: „Das Ausschusssekretariat hat am 7. Februar 2017 nach einer standardmäßigen Einwohnermeldeauskunft zur Vorbereitung einer Ladung der Zeugin erstmals von der Meldebehörde vom möglichen Ableben der Zeugin erfahren und sich umgehend um eine amtliche Bestätigung bemüht. Am Morgen des 8. Februar 2017 wurde der Tod der Zeugin durch das zuständige Standesamt bestätigt und die Sterbeurkunde übersandt. Da wir leider bereits mit bedauerlichen Todesfällen zu tun hatten, habe ich das Sekretariat sofort beauftragt, beim Innen- und Justizministerium nachzufragen, ob dort etwas vom Tod der Zeugin bekannt wäre. Nachdem bei uns gegen 10:20 Uhr weitere Informationen eingingen, dass die Einäscherung wohl im Laufe des Tages erfolgen werde, haben wir beim Justiz- und Innenministerium angeregt, dringend Maßnahmen zu erwägen, um die spätere Aufklärung nicht unmöglich zu machen bzw. zu erschweren. Leider war, wie wir später erfahren haben, wohl die Einäscherung bereits erfolgt, bevor wir uns erstmals an die Ministerien wenden konnten. Ich habe, insbesondere durch ein Schreiben vom gleichen Tag, dem Justizministerium mitgeteilt, dass der Ausschuss großes Interesse daran hat, zu wissen, ob die Zeugin eines natürlichen Todes gestorben ist und Fremdeinwirkung oder Fremdverschulden bei ihrem Tod ausgeschlossen werden kann. Nach einer ersten Antwort des Ministeriums habe ich am heutigen Tag die Obleute der Fraktionen im Ausschuss entsprechend in Kenntnis gesetzt.“

Aus den dem Ausschuss bislang mitgeteilten Informationen spreche nichts für einen unnatürlichen Todesfall, so Wolfgang Drexler weiter. Dies habe wohl auch ein forensisch erfahrener Mediziner bestätigt, der an der Leichenschau mitgewirkt habe. Der Ausschuss werde in seiner nächsten Sitzung am 24. Februar 2017 den Sachverhalt ansprechen und erwarte die Beantwortung seiner Anfrage an das Justizministerium über den Fortgang der Aufklärung: „Jetzt sind die Behörden vor Ort und die zuständigen Ministerien in der Verantwortung“, sagte der Vorsitzende weiter. Er sei sicher, dass die weiteren Abklärungen ebenso wie die Information des Ausschusses und der Öffentlichkeit mit der gebotenen vollständigen Gründlichkeit, Sorgfalt und Umsicht durch die zuständigen Behörden betrieben werden: „Ich bin zuversichtlich, dass die Behörden ihre Lektionen gelernt haben.“

Der Ausschuss werde im Rahmen seines Auftrags die Ermittlungen der zuständigen Behörden unterstützen und, wie immer, überaus aufmerksam, kritisch und unabhängig begleiten, betonte Drexler.

Die Zeugin gehörte in den 1990er Jahren mutmaßlich zu einer Gruppierung von Rechtsextremisten im Raum Ludwigsburg, welche im persönlichen Austausch mit der Neonazi-Szene in Jena und Chemnitz standen. 1996 soll sie in diesem Rahmen eine Szenegaststätte in Ludwigsburg gemeinsam mit Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos besucht haben. Später war sie liiert mit einem aus Thüringen stammenden und in Baden-Württemberg wohnhaften zentralen Mitveranstalter diverser als „Geburtstagsfeiern“ deklarierter Konzerte rechtsextremer Skinheadbands und szenetypischen Besuchern aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter auch der Band „Noie Werte“. 

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