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43/2018 - 11. April 2018, 09:50 Uhr
Unabhängige Kommission Altersversorgung Abgeordnete

Kommission schlägt vier Modelle der Altersabsicherung vor – Mehrheit für Versorgungswerk

Stuttgart. Nach zehn Sitzungen, darunter zwei öffentlichen, legte die „Unabhängige Kommission zur Altersversorgung der Abgeordneten“ dem Präsidium des Landtags am Mittwoch, 11. April 2018, ihren Abschlussbericht vor. „Wir haben uns fast acht Monate lang mit der Angemessenheit der Altersabsicherung von Abgeordneten beschäftigt“, so der Kommissionsvorsitzende Michael Hund. „Die Kommission schlägt auf Basis gemeinsam entwickelter Grundsätze vier Versorgungsmodelle für eine offene und intensive Beratung im Landtag unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Für uns maßgeblich waren ein modernes Leitbild der Landtagsabgeordneten, die verfassungsrechtlichen Anforderungen und sozialwissenschaftliche Perspektiven.“ Die größte Zustimmung unter den vier Modellen erhielt der auch vom Bürgerforum vorgeschlagene Beitritt zu einem Versorgungswerk für Abgeordnete.

Laut dem Vorsitzenden Hund betont die Kommission, es sei nach der Landesverfassung allein Aufgabe des Landtags, über eine Neuregelung der Altersversorgung durch Gesetz zu beschließen. „Alle von der Kommission und dem Bürgerforum erarbeiteten Vorschläge und Empfehlungen gehen davon aus, dass Änderungen der Altersversorgung der Abgeordneten angebracht sind, um Versorgungslücken angemessen zu schließen, die durch die Wahrnehmung eines Landtagsmandats und dessen Dauer entstehen. Zwischen den einzelnen Vorschlägen bestehen deutliche Unterschiede sowohl in Bezug auf das Versorgungs- und Finanzierungssystem als auch auf die Höhe der Versorgung und die damit verbundenen Kosten, die letztlich immer aus dem Landeshaushalt und damit aus Steuergeldern zu finanzieren sind.“

Landtagspräsidentin Muhterem Aras dankte der Kommission für die Vorschläge: „Der Landtag von Baden-Württemberg hat Neuland betreten. Er hat eine geradezu weise Entscheidung getroffen, sich bei diesem Thema von außen beraten zu lassen.“ Ihr persönlich sei es besonders wichtig gewesen, Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen. Das Verfahren habe gezeigt, dass Bürgerbeteiligung wichtige Impulse setzen könne. Die Arbeit des Bürgerforums habe die Kommission inspiriert. „Ich glaube, dass wir diese Form der Beteiligung öfters einsetzen sollten. Ich bin überzeugt, dass wir damit eine Versachlichung der Debatte erreicht und neues Vertrauen geschaffen haben“, so Aras. Nun liege es an den Fraktionen, die Vorschläge zu bewerten und damit umzugehen.

 

Im Einzelnen schlagen die zehn Kommissionsmitglieder, die für mehrere Modelle stimmen konnten, folgende Lösungen vor:

1. Versorgungswerk für Abgeordnete

Mit großer Mehrheit von 8:2 Stimmen votieren die Mitglieder der Unabhängigen Kommission für den Beitritt zu dem bestehenden Versorgungswerk für Abgeordnete der Landtage Nordrhein-Westfalen und Brandenburg (= Modell A des Bürgerforums).

2. Versorgung durch den Landtag mit Renten-Rückdeckungsversicherung

Die Zustimmung von 7 Mitgliedern der Kommission erhielt das in der öffentlichen Expertenanhörung am 19. Februar 2018 vorgestellte (kapitalgedeckte) Modell einer Versorgung durch den Landtag als Versicherungsnehmer einer Renten-Rückdeckungsversicherung.

3. Unmittelbar staatliche Versorgung

Eine unmittelbar staatliche Versorgung unterstützen 5 Mitglieder der Kommission. Die Finanzierung soll vollständig oder zu einem möglichst großen Teil aus dem laufenden Haushalt durch Aufbau einer Kapitaldeckung erfolgen. Die Altersentschädigung ist auf der Grundlage eines Satzes von 2,0 % der aktiven Abgeordnetenentschädigung pro Mandatsjahr nach Erreichen der Altersgrenze von 67 Jahren zu zahlen. Die Abgeordneten erwerben danach binnen einer Legislaturperiode von fünf Jahren die Anwartschaft auf eine Altersentschädigung in Höhe von 10 % der monatlichen Bezüge aktiver Abgeordneter.

4. Drei-Säulen-Modell

Für die Beibehaltung des derzeit geltenden Versorgungssystems sprechen sich 3 Mitglieder der Kommission aus, jedoch mit Modifikationen ähnlich dem Modell B des Bürgerforums. Der Vorsorgebeitrag wird von derzeit 1.720 Euro auf maximal 2.000 Euro monatlich aufgestockt. Gleichzeitig ist die Grundentschädigung (von aktuell 7.776 Euro) in entsprechender Höhe zu vermindern. Der Vorsorgebeitrag ist primär in die gesetzliche Rentenversicherung mit dem Höchstbeitrag einzuzahlen und zusätzlich als Äquivalent für eine betriebliche Altersversorgung anzulegen. Eine weitere Eigenvorsorge ist individuell aus der Diät zu finanzieren. Sofern bei Mandatsantritt eine Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk besteht, kann der Vorsorgebeitrag zur Erhaltung des Schutzes bei Erwerbsminderung auch dafür verwendet werden.

 

Hintergrundinformation

Kommission: Am 25. Juli 2017 nahm die „Unabhängige Kommission zur Altersversorgung der Abgeordneten“ ihre Arbeit auf. Hintergrund war ein später zurückgenommener Parlamentsbeschluss vom 10.Februar 2017, den Mitgliedern des Landtags eine Rückkehr zur staatlichen Pension zu ermöglichen. 2008 war der Wechsel auf die Eigenvorsorge der Abgeordneten für ihre Altersabsicherung beschlossen worden. Hierfür erhielten Parlamentarier einen Zuschuss in Höhe von damals rund 1500 Euro (heute: 1720 Euro), der den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abdeckte. Dies sollte in einem verkürzten Verfahren wieder geändert werden. Nach öffentlicher Kritik nahm Landtagspräsidentin Aras den Auftrag aus den Fraktionen an, eine Unabhängige Kommission einzusetzen.

 

Bürgerforum: Auf Initiative der Landtagspräsidentin wurde ein Bürgerforum, zusammengesetzt aus zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, eingerichtet. Es stellte seine Empfehlungen der Kommission Anfang Februar 2018 öffentlich vor. Das Bürgerforum plädierte für eine solidarische Bürgerrentenversicherung als Zukunftsvision, in die alle Bürger ohne Beitragsgrenze einzahlen. Eine Rückkehr zur „Staatspension“ lehnte es einstimmig ab. Als Grundlage für eine erneute gründliche Beratung des Landtags empfahl das Bürgerforum zwei alternative Modelle mit einem monatlichen Versorgungsaufwand von bis zu 2000 Euro (1. Pflichtbeiträge zu einem Versorgungswerk für Abgeordnete oder 2. ein Bausteinmodell mit Höchstbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und einer Zusatzversorgung).

 

Weitere Informationen unter www.landtag-bw.de

Die vollständige Fassung des Abschlussberichtes mit Anlagen finden Sie unter

https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/gremien/kommission--burgerforum/kommission.html

Anlagen (4): Kurzfassung Kommissionsvorschläge, Einsetzungsauftrag, Kommissionsmitglieder, Kostenrahmen

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