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57/2018 - 15. Mai 2018, 12:08 Uhr
Aufgrund verweigerten Zeugnisses in öffentlicher Beweisaufnahme

Untersuchungsausschuss beantragt Beugehaft und Ordnungsgeld gegen Zeugen

Stuttgart. Der Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW II“ wird gegen eine Zeugin und einen Zeugen, die in der öffentlichen Sitzung am Montag, 14. Mai 2018, ohne rechtliche Grundlage das Zeugnis verweigert haben, Zwangsmittel beantragen. Das Gremium beschloss in nicht öffentlicher Sitzung, beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen, gegen die als Zeugin geladene Rechtsanwältin R. L. Beugehaft in Höhe von mindestens zwei Monaten zu verhängen. Gegen den Zeugen und Rechtsanwalt S. W. H. wird der Ausschuss beantragen, ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro oder ersatzweise 20 Tage Ordnungshaft festzusetzen. „Der Untersuchungsausschuss ist der klaren Auffassung, dass die beiden Zeugen vor dem Gremium aussagen müssen und kein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Da sie sich jedoch geweigert haben, wird der Ausschuss konsequent dagegen vorgehen und Zwangsmittel beantragen“, sagte der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) am Dienstag, 15. Mai 2018.

Die Rechtsanwältin R. L. hatte sich im Januar 2017 aus eigener Initiative an den Untersuchungsausschuss gewandt und wurde daraufhin in der Sitzung am 20. März 2017 vernommen. Dabei bekundete sie, im Zuge ihrer Tätigkeit als Strafverteidigerin Kontakt zu einer Person gehabt zu haben, die sie mehrfach zu unterschiedlichen Themenkomplexen getroffen habe. Anfang 2009 habe ihr diese Kontaktperson vom „Polizistenmord in Heilbronn“ berichtet. Die Nennung ihrer Quelle verweigerte die Zeugin unter Berufung darauf, es handele sich um eine Hilfsperson der Verteidigung, deren Sicherheit zudem gefährdet sei. Nach Auffassung des Untersuchungsausschusses hatte die Zeugin dadurch die Auskünfte ohne gesetzlichen Grund verweigert. Mangels Mandatsbezug bestehe weder ein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht noch seien Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Kontaktperson ersichtlich. Daraufhin beantragte der Ausschuss beim zuständigen Amtsgericht, gegen die Zeugin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro zu verhängen und für den Fall, dass es nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von 20 Tagen festzusetzen. Sowohl das Amtsgericht Stuttgart in erster Instanz und auch das Landgericht Stuttgart in zweiter Instanz bestätigten die Ansicht des Ausschusses und gaben dem Antrag statt. Die Zeugin R. L. wurde daher in die Sitzung am 14. Mai 2018 erneut geladen. In Begleitung ihres Rechtsbeistands weigerte sich die Zeugin jedoch erneut, dem Ausschuss den Namen ihrer Kontaktperson zu nennen, und kündigte zudem an, keine einzige Frage des Ausschusses zu beantworten, so Wolfgang Drexler. Zur Begründung verwies ihr Beistand auf eine beim Landgericht Stuttgart erhobene Anhörungsrüge. Weil dieser außerordentliche Rechtsbehelf nach Auffassung des Untersuchungsausschusses keinen Einfluss auf die gesetzliche Aussagepflicht der Zeugin hat, wird das Gremium beim zuständigen Amtsgericht beantragen, gegen die Zeugin Beugehaft von mindestens zwei Monaten festzusetzen. Die nochmalige Verhängung eines Ordnungsgeldes war nicht möglich.

Im Falle des als Zeugen geladenen Rechtsanwalts S. W. H. wird der Ausschuss beim zuständigen Amtsgericht beantragen, ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro oder für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von 20 Tagen festzusetzen. Der Zeuge war von 1988 bis zur Auflösung im Jahre 2010 Kopf und Sänger der Rechtsrockband „Noie Werte“. Zwei Titel der Band („Kraft für Deutschland“, 1991, und „Am Puls der Zeit“, 2000) dienten der musikalischen Untermalung einer frühen Version des NSU-Bekennervideos aus dem Jahre 2001.

Der Zeuge erschien zwar zu seiner Vernehmung vor dem Ausschuss, ließ jedoch über seinen Rechtsbeistand mitteilen, dass er aufgrund seiner Funktion als Verteidiger im Münchner NSU-Prozess keine Fragen im Zusammenhang mit NSU beantworte. Dies schließe unter anderem auch Fragen zur Band „Noie Werte“ ein. „Diese Auffassung teilt der Untersuchungsausschuss nicht. Die Fragen, die der Ausschuss von dem Zeugen beantwortet haben möchte, haben mit der Funktion des Zeugen als Verteidiger im Prozess in München nichts zu tun“, sagte Drexler. Die Rolle der rechtsextremen Musikszene sei ein zentraler Untersuchungsgegenstand des Gremiums. Aus diesem Grund sehe es der Ausschuss als notwendig an, dass der Zeuge die Fragen des Ausschusses beantwortet.

Was die beiden nun angestrebten Verfahren gegen die Zeugen für den Zeitplan des Ausschusses bedeutet, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. „Es ist nicht auszuschließen, dass der Ausschuss verlängert werden muss“, sagte Wolfgang Drexler. 

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