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50/2019 - 22. Mai 2019, 16:29 Uhr
Jährlicher Bericht zur Lokalisierung von Mobiltelefonen und präventiver TKÜ 

925 Handy-Ortungen und 21 TKÜ-Maßnahmen im Jahr 2018 in Baden-Württemberg

Stuttgart. Bei der Suche nach vermissten, hilflosen oder suizidgefährdeten Personen hat die Polizei in Baden-Württemberg im Jahr 2018 in 925 Fällen Kommunikationsdaten von Personen erhoben. Das sind 67 Fälle weniger als im Jahr zuvor. Zudem nutzte die Polizei in 21 Fällen präventiv-polizeiliche Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), etwa bei der Terrorabwehr oder bei Sexualdelikten. Das geht aus dem jährlichen Bericht der Landesregierung an den Landtag zum Einsatz technischer Mittel mit Bezug zur Telekommunikation sowie TKÜ-Maßnahmen hervor, der am Mittwoch, 22. Mai 2019, im Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration beraten wurde. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mit. 

„Für die Polizei ist die Ortung von Mobiltelefonen ein wichtiges Instrument bei der Suche nach Personen, die sich in einer hilflosen oder lebensbedrohlichen Lage befinden. Durch die Feststellung der Funkzelle des gesuchten Handys kann der Aufenthaltsbereich häufig eingegrenzt werden, wodurch Such- und Rettungsmaßnahmen zielgerichteter und schneller durchgeführt werden können“, so Karl Klein. In 923 der insgesamt 925 Fälle wurde ausschließlich das Mobiltelefon von Personen geortet, die sich akut in Lebensgefahr befanden. Lediglich in zwei Fällen (2018: drei Fälle) erfolgte eine über die reine Ortung hinausgehende Erhebung von Verbindungsdaten zur Gefahrenabwehr. 

In nahezu allen Fällen wurde aufgrund der eiligen Handlungsbedürftigkeit die Ortung durch die jeweiligen Dienststellenleiter regionaler Polizeipräsidien oder besonders beauftragte Beamte des höheren Dienstes angeordnet. „Dieses Verfahren hat sich in vielen Fällen als lebensrettend für die Betroffenen erwiesen“, so Karl Klein.  Die Landesregierung berichtete dem Landtagsausschuss zum ersten Mal seit der Änderung des Polizeigesetzes im Dezember 2017 und der Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Durchführung präventiv-polizeilicher Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), inklusive Quellen-TKÜ, über den Einsatz dieses Verfahrens. Demnach nutzte die Polizei im Jahr 2018 in 21 Fällen TKÜ-Maßnahmen. Die Quellen-TKÜ, also der Einsatz einer Software zum Ausspähen von verschlüsselter Online-Kommunikation etwa bei Messengerdiensten, kam nicht zum Einsatz. 

Die 21 TKÜ-Maßnahmen wurden in allen Fällen vom zuständigen Amtsgericht geprüft und genehmigt. „17 Maßnahmen wurden aufgrund eines staatsschutzrelevanten Hintergrunds angeordnet, drei Maßnahmen aufgrund einer dringenden und erheblichen Gefahr im Bereich der Sexualdelikte und eine Maßnahme aufgrund eines Vermisstenfalls“, sagte der Ausschussvorsitzende. Nach Angaben von Innenminister Thomas Strobl habe sich die TKÜ insbesondere bei der Gefahrenabwehr im Bereich des Staatsschutzes und bei der Terrorabwehr als wertvoll erwiesen. Die TKÜ könne in erheblichem Maße dazu beitragen, Anschlagsvorbereitungen frühzeitig zu erkennen. Auch bei der Lokalisierung eines rückfallgefährdeten Sexualstraftäters habe sich die TKÜ als äußerst erfolgreich erwiesen, fasste Karl Klein das Fazit des Ministers zusammen. 
 

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