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28/2019 - 14. März 2019, 15:23 Uhr
Im Finanzausschuss am 14.März 2019:

Erfahrungen mit dem beleglosen Einreichen elektronischer Steuererklärungen

Stuttgart. Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. März 2019, mit den Erfahrungen mit dem beleglosen Einreichen elektronischer Steuererklärungen, einem Antrag der Fraktion FDP/DVP, befasst. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, Rainer Stickelberger (SPD), mitgeteilt.

Wie Stickelberger erläuterte, habe im Steuerjahr 2018 erstmals die sogenannte „Belegvorhaltepflicht“ Anwendung gefunden. Steuerbürger müssten demnach für elektronische Steuererklärungen nicht mehr jeden einzelnen Beleg an die Finanzämter übersenden, sondern stattdessen für eine bestimmte Zeit diese Belege aufbewahren, falls es hierzu Rückfragen vonseiten der Finanzverwaltung gebe. Allerdings hätten einige Steuerberater und deren Mandanten in der Praxis einen erheblich höheren Verwaltungsaufwand festgestellt, da sehr häufig selbst kleinere Beträge nochmals mit einem entsprechenden Beleg unterfüttert werden müssten. „Das Ministerium hat dargelegt, dass dies ein Effekt der Übergangzeit ist. In den kommenden Jahren wird sich der Prozess einspielen“, so Stickelberger.

Stickelberger zufolge habe das Ministerium ausgeführt, dass für den Veranlagungszeitraum 2017 im Jahr 2018 1.778.494 Einkommensteuererklärungen und somit 63,14 Prozent aller veranlagten Einkommensteuererklärungen elektronisch eingereicht worden seien. Üblicherweise würde diese Quote im zweiten Jahr der Veranlagungskampagne um zirka fünf Prozentpunkte ansteigen, so dass für den gesamten Veranlagungszeitraum 2017 bis zum Ende des Jahres 2019 eine Quote von zirka 68 Prozent oder zirka 2,7 Millionen elektronisch abgegebener Einkommensteuerfälle zu erwarten sind.

Finanzämter in Baden-Württemberg sind gehalten, Belege im Rahmen der Bearbeitung von Einkommensteuerfällen nur im Einzelfall und nur bezogen auf punktuelle Sachverhalte nachzufordern, so Stickelberger. Ob in einem Einzelfall eine Beleganforderung ergeht, werde nicht statistisch erfasst. Das Finanzamt fordere die Vorlage von Belegen an, soweit ein Risiko bestehe, dass ihm nicht alle erforderlichen Informationen bereits vorliegen. Je risikobehafteter ein Steuerfall sei, desto wahrscheinlicher werde es, dass ein Beleg angefordert werde. Auch bei Sachverhalten mit Auslandsbezug sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Belege angefordert werden. Eine pauschale Bagatellgrenze für die Vorlage von speziellen Belegen könne aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht eingeführt werden.

Die Finanzverwaltung bediene sich automationsgestützter Risikomanagementsysteme (RMS). Erkenne das RMS einen erhöhten Risikogehalt, steuere es den Fall zur personellen Bearbeitung des risikobehafteten Sachverhaltskomplexes aus. Die Bearbeitenden entschieden dann über Art und Umfang der Ermittlungen. Die Landesregierung habe überdies mitgeteilt, dass ihr keine Fälle bekannt seien, in denen die Finanzämter digitale oder digitalisierte (gescannte) Belege nicht akzeptiert und die Vorlage eines Papierausdrucks verlangt hätten. Für die technische Abwicklung der nachträglichen Belegeanforderung werde derzeit ein bundesweit einsetzbares Produkt entwickelt und voraussichtlich ab 2020 im ELSTER-Portal „Mein ELSTER“ bereitgestellt.

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