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82/2019 - 26. September 2019, 15:58 Uhr
Schrittweise Anhebung bis 2021

Finanzausschuss empfiehlt Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge

Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags empfiehlt dem Landtagsplenum, dem Gesetzentwurf über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 zuzustimmen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Finanzausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 26. September 2019, einstimmig, wie Winfried Mack (CDU) mitteilte, der als dienstältester Abgeordneter in Vertretung des Vorsitzenden die Sitzung leitete. „Damit werden die Tarifergebnisse für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von März 2019 wirkungsgleich und in vollem Umfang auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger in Baden-Württemberg übertragen“, sagte Mack. Die Anpassung gilt auch für den kommunalen Bereich. 

Die Erhöhung erfolgt in drei Schritten: Rückwirkend zum 1. Januar 2019 erhalten die Beamten 3,2 Prozent mehr Geld, zum 1. Januar 2020 weitere 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 weitere 1,4 Prozent. Die Anwärtergrundbeträge sollen zum 1. Januar 2019 um 50 Euro und zum 1. Januar 2020 um weitere 50 Euro steigen. „Dies zeigt einmal mehr: Der öffentliche Dienst in Baden-Württemberg ist attraktiv“, betonte Winfried Mack. 

Die Mehrausgaben für Besoldung und Versorgung betragen beim Land gegenüber dem Vorjahr 2018 rund 444,8 Millionen Euro, im Jahr 2020 rund 903,8 Millionen Euro und im Jahr 2021 rund 1.111 Millionen Euro. Die Mehrkosten im kommunalen Bereich belaufen sich auf rund 68,9 Millionen Euro im Jahr 2019, auf rund 140,1 Millionen Euro im Jahr 2020 und auf 172,2 Millionen Euro im Jahr 2021. 

Die Zweite Beratung des Gesetzentwurfs ist in der Plenarsitzung am 9. Oktober 2019 vorgesehen. 
 

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