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20/2021 - 5. März 2021, 10:23 Uhr
Neben Zustimmung zu Gesetzentwurf über Staatsvertrag mit Bayern:

Verkehrsausschuss bespricht neue Entwicklung bezüglich der Gäubahn 

Stuttgart. Der Ausschuss für Verkehr hat in seiner Sondersitzung am Freitag, 5. März 2021, die neuen Entwicklungen bezüglich des Ausbaus der Gäubahn besprochen. So sei am gestrigen Donnerstag bekannt geworden, dass die Kosten-Nutzen-Rechnung des Bundes positiv ausgefallen sei, erklärte Karl Rombach (CDU), der Vorsitzende des Gremiums. Außerdem empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, dem Gesetzentwurf zum Staatsvertrag mit Bayern zuzustimmen, der die Planfeststellungsverfahren zu zwei länderübergreifenden Verkehrsbauprojekten regelt. 

Die Meldung des Bundesverkehrsministeriums, dass die Kosten-Nutzen-Rechnung des Ausbaus der Gäubahn positiv ausgefallen sei, sei jedoch lediglich der erste Schritt, so Landesverkehrsminister Winfried Hermann. Nun müsse der Bund auch bereit sein, das Projekt zu finanzieren. Kritisch angemerkt habe der Ausschuss, dass die Städte Böblingen und Singen in der derzeitigen Planung von der Gäubahn abgehängt seien. Das Verkehrsministerium werde sich dafür einsetzen, dass sie eingebunden würden. Außerdem dürfte es durch den Ausbau nicht zu Verzögerungen bei der Anbindung der Gäubahn an den Verkehrsknoten Stuttgart sowie den Flughafen kommen. Generell sei die Entwicklung für das Schienennetz in Baden-Württemberg jedoch positiv, erklärte Rombach: „Ich wünsche mir und hoffe, dass eine zentrale Verkehrsverbindung des Landes dadurch gestärkt wird.“ 

Zuvor empfahlen die Mitglieder des Verkehrsausschusses dem Landtagsplenum einstimmig, dem Gesetzentwurf zum Staatsvertrag mit Bayern zuzustimmen, in dem es um die Planfeststellungsverfahren zu zwei länderübergreifenden Verkehrsbauprojekten geht. „Konkret handelt es sich um den Neubau einer Mainbrücke bei Collenberg sowie den Ersatzneubau der Brücke über den Main bei Wertheim – Kreuzwertheim“, erläuterte Rombach. So sollen mit der neuen Brücke bei Collenberg die Ortsdurchfahrten von Kirschfuhrt und der historische Ortskern von Freudenberg nachhaltig vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Ein Ersatzneubau der Mainbrücke Wertheim-Kreuzwertheim sei vor allem deswegen nötig, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Insbesondere hinsichtlich eines Unfalls, dass ein Schiff gegen einen Pfeiler prallen könnte, weise die bisherige Brücke erhebliche Defizite auf. Beide Brücken führten über die Grenze der beiden Bundesländer, weshalb beide Länder einen Teil der Baulast tragen würden; die Hauptlast liege jedoch auf der bayrischen Seite. „Mit dem Staatsvertrag ermöglicht Baden-Württemberg, dass mit Blick auf diese beiden Projekte auch auf baden-württembergischem Gebiet das bayrische Recht angewendet werden kann“, führte der Vorsitzende aus.
 

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