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77/2021 - 27. Oktober 2021, 15:31 Uhr
Nach Scheitern des Rahmenabkommens zwischen EU und der Schweiz

Europaausschuss informiert sich über mögliche Folgen für Baden-Württemberg

Stuttgart. Der Ausschuss für Europa und Internationales hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 27. Oktober 2021, über die möglichen Folgen für Baden-Württemberg nach dem Scheitern des Institutionellen Rahmenabkommens zwischen der EU und der Schweiz informiert. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, Willi Stächele (CDU), mitgeteilt. „Nach 13 Jahren Verhandlungen hat die Schweiz das Abkommen im Mai dieses Jahres platzen lassen“, berichtete Stächele. „Nicht nur in den baden-württembergischen Grenzregionen hat dies große Besorgnis ausgelöst.“

Die Verflechtung zwischen Baden-Württemberg und der Schweiz sei sehr eng, betonte Staatssekretär Florian Hassler in seinem mündlichen Bericht. Auf Seiten der EU habe sich die Stimmung seit Mai nicht verbessert. Die Landesregierung setze sich dafür ein, den Prozess nicht aus den Augen zu verlieren und im Dialog mit dem Grenzland zu bleiben. Das betonte auch Vorsitzender Willi Stächele: „Wir müssen im Austausch bleiben und versuchen, auch von Ausschuss-Seite Anstöße zum Dialog zu geben.“ Nach Angaben Stächeles hat der Staatssekretär dem Europaausschuss eine Folgenabschätzung zu den Auswirkungen in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung, Gesundheit, Verkehr, Energie und Landwirtschaft dargelegt.

Zu den wirtschaftlichen Folgen habe Hassler unter anderem mehr Bürokratie und Kosten für Medizinprodukte-Unternehmen durch zusätzliche Zertifizierungsverfahren genannt. Dies könne dazu führen, dass Medizinprodukte teurer werden oder es aber auch zu Versorgungsengpässen im Land kommen könnte. Überdies sei mit einer Mehrbelastung der Regierungspräsidien bei der Medizinprodukteüberwachung zu rechnen. Außerdem gebe es keine Erleichterung für baden-württembergische Unternehmen bei der Entsendung von Mitarbeitern und keine Änderung bei der Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Grenzgänger.

Im Gesundheitsbereich sei ebenfalls kein Abkommen zu Stande gekommen, weshalb sich die Schweiz nicht an EU-Mechanismen und EU-Agenturen beteilige. Auch gebe es Hürden bei der Einbindung der Schweiz in das EU-Pandemiemanagement, etwa in die Corona-Warn-Apps. Das Landesverkehrsabkommen sei in die Jahre gekommen, das habe Auswirkungen auf die Finanzierung grenzüberschreitender Zusammenarbeit etwa bei Verkehrsprojekten. Das fehlende Rahmenabkommen habe überdies Auswirkungen auf den Energiebereich. Dadurch, dass es kein Stromabkommen zwischen der EU und der Schweiz gebe, seien die Möglichkeiten für die Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebs in Baden-Württemberg beschränkt. Das Staatsministerium rechne auch mit Einbußen für die Landwirtschaft, da mit zusätzliche Schwierigkeiten beim Lebensmittelhandel ohne Aktualisierung des Agrarabkommens zu rechnen sei.
 

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