Nach Brand in Stuttgarter Busdepot
Verkehrsausschuss berät über Versicherungsrisiken für Gebäude durch E-Fahrzeuge
Stuttgart. Der Ausschuss für Verkehr hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 20. Januar, mit der Behandlung der E-Fahrzeugtechnik durch die Versicherungswirtschaft beschäftigt. Anlass war der Großbrand in einem Busdepot des Stuttgarter Verkehrsunternehmens SSB am 30. September des vergangenen Jahres. Eine der Batterien eines E-Busses hatte das Feuer ausgelöst.
Der Verkehrsausschuss griff das Thema auf Antrag der AfD auf, die einen umfangreichen Fragenkatalog an das Verkehrsministerium gerichtet hatte. Die AfD wollte unter anderem wissen, ob die Versicherungswirtschaft Liegenschaften oder Gebäude, in denen E-Fahrzeuge oder Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge untergebracht sind, anders behandelt als Liegenschaften oder Gebäude, die konventionell betriebene Fahrzeuge aufnehmen. Dabei interessierte die AfD insbesondere, ob Versicherer mit speziellen baulichen Auflagen oder Tarifen auf die Nutzung durch E-Fahrzeuge oder Ladeeinrichtungen reagieren und ob sich dadurch der Versicherungsschutz unter Umständen derart verteuert, dass Versicherungsnehmer am Ende ohne Versicherungsschutz dastehen. Dies alles vor dem Hintergrund von Schadensrisiken durch E-Technik.
Das Verkehrsministerium verneinte in seiner Antwort, dass die Versicherungswirtschaft die genannten Liegenschaften oder Gebäude mit E-Nutzung anders behandelt. Das Ministerium verweist auf eine entsprechende Stellungnahme des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Danach wird Versicherungsschutz unterschiedslos geboten für alle Fahrzeuge und Gebäude, die verkehrsrechtlich und baurechtlich zugelassen sind. Aus der Stellungnahme ergibt sich auch, dass sich aus dem Schadensgeschehen keine Erkenntnisse einer Mehr-oder-weniger-Gefährdung durch unterschiedliche Antriebsarten ableiten lässt.
Die AfD zeigte sich damit nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Rüdiger Klos (AfD) in der Sitzung nicht zufrieden. Es bestehe die Gefahr, dass Gebäude wegen des Vorhandenseins von E-Fahrzeugen und Ladeeinrichtungen nicht versichert werden könnten und folglich kein Versicherungsschutz besteht, habe die AfD ausgeführt. Darum müsse sich das Land im Interesse seiner Bürgerinnen und Bürger kümmern, um diese vor finanzieller Überforderung zu schützen, gegebenenfalls über eine Bundesratsinitiative.
Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) erklärte laut Klos, Fragen des Versicherungsrechts fielen in die Zuständigkeit des Bundes. Im Übrigen hafte der Hersteller, wenn ein Produkt schadhaft ist.
Grüne, CDU, SPD und FDP betonten nach Angaben des Ausschussvorsitzenden übereinstimmend, von E-Fahrzeugen gehe keine höhere Gefahr aus. Allerdings sei es aufwendiger, ein brennendes E-Fahrzeug zu löschen. Mittelfristig sei dies aber womöglich durch technische Innovation in den Griff zu bekommen.
Wie Rüdiger Klos berichtete, lehnten die vier Fraktionen einen Antrag der AfD ab, das Land unter anderem zu verpflichten, rückwirkend ab 2013 eine landesweite Brandfallstatistik für E-Fahrzeuge und Ladeeinrichtungen sowie eine Kalkulation der seitherigen Gesamtschadenssumme vorzulegen.