Untersuchungsausschuss beschließt Regelungen über Geheimschutzvorkehrungen
Vorsitzende Daniela Evers: Datenschutzrechtlich notwendige Verfahrensvorschriften
Stuttgart. Der Untersuchungsausschuss „Handeln des Innenministers und des Innenministeriums im Fall des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen den
Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg und Beurteilungs-, Beförderungs- und Stellenbesetzungsverfahren in der Polizei Baden-Württemberg (UsA IdP & Beförderungspraxis)“ hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. Juli 2022, Regelungen über Geheimschutzvorkehrungen beschlossen. Das hat die Ausschussvorsitzende Daniela Evers (Grüne) mitgeteilt.
Nach intensiver Diskussion habe sich das Gremium einstimmig darauf verständigt, sich an den Geheimschutzvorkehrungen früherer Untersuchungsausschüsse zu orientieren. „Der Beschluss ist eine notwendige Verfahrensvorschrift, die aus Datenschutzgründen und zum Schutz der persönlichen Rechte Betroffener getroffen wurde“, erläuterte Evers. Das Gremium ist überdies einem Vorschlag der SPD gefolgt, zwei Ermittlungsbeauftragte einzusetzen. Wer dies sein wird, will der Ausschuss in seiner nächsten Sitzung beraten.
Zuvor hatte der Untersuchungsausschuss über insgesamt zwölf Beweisanträge der Fraktionen SPD und FDP/DVP abgestimmt. Es seien zwar einige formale Mängel benannt worden, letztlich sei den Beweisanträgen einstimmig zugestimmt worden. „Außerdem steht die erste Zeugenvernehmung fest: Wir haben festgelegt, dass Innenminister Thomas Strobl für unsere nächste Sitzung am Freitag, 23. September 2022, geladen wird“, berichtete Daniela Evers.
Der Untersuchungsausschuss hat überdies weitere Sitzungstermine anberaumt (Freitag, 21. Oktober 2022, Montag, 21. November 2022, Montag, 12. Dezember 2022 und Montag 23. Januar 2023). „Es hat sich heute gezeigt, dass wir ein sehr offenes, selbstbewusstes Gremium sind, und ich freue mich auf die Zusammenarbeit“, so die Vorsitzende abschließend.