Sozialausschuss berät Gesetzentwurf zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht

Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration hat in einer Sondersitzung am Donnerstag, 10. November 2022, über einen Entwurf zur überarbeiteten Ausführung des Betreuungsgesetzes auf Landesebene beraten. Das hat der Ausschussvorsitzende Florian Wahl (SPD) mitgeteilt. Der Gesetzentwurf passe die landesrechtliche Ausführung an die Bundesreform des Vormundschafts- und Betreuungsgesetz an.

Nach der ersten Beratung in der Plenarsitzung am 9. November 2022 wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen, der dem vorliegenden Änderungsantrag laut Wahl mit großer Mehrheit zustimmte. Die Gesetzesänderung muss parallel zur Bundesrechtsreform bis zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die maßgeblichen Regelungen zur Zuständigkeit der Betreuungsbehörden sowie zur Anerkennung und Finanzierung von Betreuungsvereinen bleiben in dem Entwurf unverändert. Von Ministeriumsseite sei in der Sitzung die große Verantwortung für die Betreuungsvereine betont worden, so Wahl. Derzeit gebe es über 70 Vereine mit circa 120.000 Betreuungen in Baden-Württemberg, 46 Prozent der Betreuten im Land werden nicht beruflich, sondern durch Ehrenamtliche und Familienmitglieder sowie durch Vereine betreut.

Die Betreuungsrechtsreform des Bundes soll eine einheitliche Qualität der beruflichen Betreuung sichern und das Selbstbestimmungsrecht Betroffener stärken. Zu den Schwerpunkten des neu geschaffenen Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) gehören die Einführung eines formalen Registrierungsverfahrens für Berufsbetreuerinnen und -betreuer und eine erweiterte Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern. Künftig soll vor einer Betreuung genau festgestellt werden, in welchen Bereichen der oder die Betreute überhaupt unterstützt werden muss. Im Vormundschaftsrecht soll das Kind mehr im Vordergrund stehen, der Vormund nicht nur Verantwortung für Vermögen, sondern auch für die Erziehung und das persönliche Wohl des Kindes übernehmen.