Im Verkehrsausschuss
Schlagabtausch über Förderung von Probefahrten mit E-Autos
Stuttgart. Mit der von der Landesregierung geförderten Kampagne „eAuto ausprobieren“ hat sich der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 20. Oktober 2022, befasst. Ein weiteres Thema neben anderen war nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Rüdiger Klos (AfD) die Telemetrische Datenerhebung von Fahrzeugen nach Maßgabe einer EU-Richtlinie.
Auf Antrag der FDP/DVP beschäftigte sich der Verkehrsausschuss mit der Kampagne „eAuto ausprobieren“ der Landesverkehrswacht, die vom Land mit 400.000 Euro gefördert wird. Die Liberalen hatten dazu einen umfangreichen Fragenkatalog an das Verkehrsministerium gerichtet. Darin hatten sie die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der Kampagne bezweifelt, die Bürgerinnen und Bürgern Probefahrten mit E-Fahrzeugen ermöglicht. Die Liberalen argumentieren in ihrem Antrag, die Möglichkeit von Probefahrten sei auch jenseits des Projekts gegeben, beispielsweise bei gewerblichen Autohändlern. Zudem thematisieren sie, dass ein Gutachten der Landesverkehrswacht zur rechtlichen Vereinbarkeit der Kampagne in die Entscheidung des Ministeriums über ebendiese Kampagne einfloss.
Das Ministerium betont in seiner Antwort, für das von der Landesverkehrswacht angestoßene Projekt bestehe ein erhebliches Landesinteresse. Ein breites objektives und anbieterunabhängiges Angebot für Probefahrten gebe es nicht. Autohändler böten Probefahrten in Verkaufsabsicht an. Die Kampagne sei geeignet, mehr Bürger von E-Fahrzeugen zu überzeugen. Dies sei aus Gründen des Klimaschutzes erforderlich. Bisher seien 9.700 Probefahrten gemacht worden, das entspreche einer Zuwendung von weniger als 20 Euro pro Fahrt. Die Tatsache, dass zunächst ausschließlich Fahrzeuge des Herstellers Hyundai genutzt worden seien, sei allein auf die Verfügbarkeit am Markt zurückzuführen. Es könne insgesamt keinen Zweifel daran geben, dass die Förderung zulässig, beihilferechtlich vertretbar und haushaltskonform sei.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Klos erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) vor dem Ausschuss, die Kampagne sei 2019 ein wichtiger Anstoß gewesen, um die E-Mobilität voranzubringen. Die Förderung sei deshalb richtig gewesen. Heute würde er jedoch anders entscheiden, da inzwischen Probefahrten mit E-Fahrzeugen im Autohandel anders als vor drei Jahren in der Fläche verfügbar seien. Dass die Kampagne gleichwohl immer noch einen Nerv treffe, zeige die weiterhin hohe Nachfrage nach Probefahrten.
Während Grüne und CDU die Probefahrten-Kampagne laut Klos als sinnhaft bezeichneten und unterstützten, hielt die FDP/DVP dem Minister vor, das Ministerium habe dem Ausschuss bisher keine internen schriftlichen Unterlagen die rechtliche Prüfung der Kampagne betreffend zur Verfügung gestellt. Das lege den Verdacht nahe, dass das Ministerium die Förderung gegen starke interne Bedenken durchgesetzt haben könnte. Ein Vertreter des Landesrechnungshofs bestätigte nach Angaben des Ausschussvorsitzenden vor dem Gremium, auch seiner Behörde liege keine schriftliche Würdigung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Kampagne seitens des Verkehrsministeriums vor.
Der Minister bestätigte nach Angaben von Klos, dass die Kampagne intern kontrovers diskutiert worden sei. Schließlich sei man zu dem Schluss gekommen, dass sie beihilferechtlich vertretbar sei. Laut Klos wurde der Antrag der FDP/DVP, dem Landtag Dokumente der Prüfung des Ministeriums zur rechtlichen Vereinbarkeit der Kampagne zur Verfügung zu stellen, mehrheitlich abgelehnt.
Auf Antrag der AfD befasste sich der Ausschuss nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Klos mit der Telemetrischen Datenerhebung von Fahrzeugen und deren künftigen Nutzung entsprechend der EU-Richtlinie 2019/631. Laut der Richtlinie müssen seit 1. Januar 2021 alle Neuwagen mit einem Verbrauchsmessgerät (On Board Fuel Consumption Monitoring, OBFCM) ausgestattet sein, das automatisch Fahrzeug-, Motor-, Kraftstoff- und Stromangaben erfasst und an die EU-Kommission versendet. Ziel ist es, möglichst genaue Verbrauchsdaten für die verschiedenen Fahrzeuge zu erhalten.
In ihrem Antrag äußert die AfD unter anderem die Befürchtung, erhobene Daten könnten missbräuchlich verwendet und beispielsweise dazu genutzt werden, Sozial- und Bewegungsprofile von Bürgern zu erstellen. Es sei auch nicht auszuschließen, so die AfD, dass die erhobenen Daten als Druckmittel eingesetzt werden, um unerwünschtes Verhalten wie beispielsweise eine klimaschädliche Fahrweise zu sanktionieren. Es müssten technische und rechtliche Vorkehrungen getroffen werden, um jeglichen Missbrauch der Telemetrischen Datenerhebung auszuschließen.
Das Ministerium erklärt in seiner Antwort, OBFCM sei sinnvoll, da dies einen Beitrag zur verlässlichen Einhaltung der von der EU festgelegten Flottengrenzwerte für den Kraftstoff- und Stromverbrauch leiste. Es würden nur Daten der fahrzeuginternen Verbrauchsüberwachung erhoben. Für eine darüberhinausgehende Erhebung bestehe keine Rechtsgrundlage. Das gelte auch für eine Weitergabe von Daten an private Akteure. Nach Angaben von Klos bekräftigte Verkehrsminister Hermann dies in der Sitzung.