Ministerpräsident Kretschmann am 21. November als Zeuge geladen

Stuttgart. Einen weiteren Beweisantrag und zwei weitere Zeugenladungen hat der Untersuchungsausschuss „Handeln des Innenministers und des Innenministeriums im Fall des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen den Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg und Beurteilungs-, Beförderungs- und Stellenbesetzungsverfahren in der Polizei Baden-Württemberg (UsA IdP & Beförderungspraxis)“ in seiner sechsten Sitzung am Mittwoch, 26. Oktober 2022, beschlossen. Das hat die Ausschussvorsitzende Daniela Evers (Grüne) mitgeteilt. 

Der Untersuchungsausschuss stimmte zunächst über einen Beweisantrag der Fraktionen SPD und FDP/DVP ab. Dem Beweisantrag sei mehrheitlich zugestimmt worden, berichtete Evers. 

Zudem legte der Ausschuss zwei weitere Zeugenladungen für die nächste Sitzung am Montag, 21. November 2022, fest. Demnach wird am Nachmittag des 21. November nach Angaben der Ausschussvorsitzenden Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) als Zeuge geladen. Am Vormittag solle ein weiterer Zeuge befragt werden.