Entalkoholisierte Weine in EU-Öko-Verordnung:
Landwirtschaftsausschuss diskutiert über EU-Regelung für entalkoholisierten Biowein
Stuttgart. Der Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat sich am Mittwoch, 6. Dezember 2023, auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion mit der Kennzeichnung entalkoholisierter Weine aus ökologischer Herstellung befasst. Das hat der Ausschussvorsitzende Martin Hahn (Grüne) mitgeteilt. „Nach derzeit geltendem EU-Recht ist es nicht möglich, entalkoholisierten Biowein auch als Bioprodukt zu kennzeichnen, hier gibt es eine Regelungslücke“, erklärte der Ausschussvorsitzende.
Die Antragsteller erkundigten sich beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schriftlich, wann mit einer Aufnahme der Entalkoholisierung in die Öko-Verordnung EU 848/2018 zu rechnen sei. Bislang ließe sich ökologisch produzierter Wein, dem der Alkohol entzogen wurde, nach einer Neuregelung von Dezember 2021 nicht als entalkoholisierter Biowein sondern nur als konventioneller entalkoholisierter Wein vermarkten. Für Deutschland sei zwar eine Übergangsregelung geschaffen worden, nach welcher entalkoholisierter Biowein als „alkoholfreies Getränk aus Biowein“ verkauft werden könne. Diese Regelung sei von der EU-Kommission allerdings nochmals überprüft und negativ bewertet worden, sie laufe zum 31. Dezember 2023 aus. Die Antragsteller hätten im Ausschuss in diesem Zusammenhang auf das selbstgesteckte Ziel der Landesregierung hingewiesen, den Ökolandbau in Baden-Württemberg bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent zu steigern, berichtete Hahn.
Vonseiten des Ministeriums sei Hahn zufolge bestätigt worden, dass es auf EU- und Bundesebene bisher nicht gelungen sei, Öko- und Weinrecht anknüpfend an das Lebensmittelrecht so zu synchronisieren, dass eine übergangslose Umsetzung möglich sei. Die mechanischen und physikalischen Entalkoholisierungsprozesse seien nicht in der Liste der zugelassenen Verfahren für die ökologische Erzeugung von entalkoholisiertem Wein. Die Rechtslage lasse hier keine Spielräume zu, die Verordnung müsse demnach noch ergänzt werden. Es müsse gemeinschaftlich an einer zügigen Umsetzung gearbeitet werden, habe Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) betont.
Fraktionsübergreifend sei im Ausschuss auf die für die Weinbranche im Land ungute Situation hingewiesen worden, berichtete Hahn weiter. Alkoholfreier Wein gehöre zwar zu den kleinsten Segmenten der Branche, die Nachfrage steige allerdings. Auch wenn die EU-Kommission eine Änderung der Regelung für Mitte des Jahres 2024 plane, sei dieser Fall beispielhaft für die starke Bürokratisierung des Bereichs.