Im Wissenschaftsausschuss am 6. Dezember 2023:
Das Land entlastet die Universitäten bei Energiemehrkosten
Stuttgart. Ist die Einsparvorgabe aus dem Wissenschaftsministerium, den Energieverbrauch an den Hochschulen um 20 Prozent zu senken praktisch umsetzbar, ohne negative Auswirkungen auf Forschung und Lehre? Unter anderem mit dieser Fragestellung hat sich der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf Antrag der FDV/DVP-Fraktion in seiner Sitzung am Mittwoch, 6. Dezember 2023, befasst. Das hat die Vorsitzende Nese Erikli (Grüne) mitgeteilt.
Die Energiekostensteigerungen stellten die Einrichtungen aus dem Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums vor große Probleme, insbesondere die Einrichtungen, die ihre Energiekosten aus dem eigenen Etat bestreiten müssten, hätten die Antragsteller Erikli zufolge dargelegt. „Ende Oktober hat das Kabinett beschlossen, die Universitäten zu entlasten“, so die Vorsitzende. Die Mehrkosten der Universitäten durch gestiegene Energiekosten im Jahr 2023 würden vom Land zu 80 Prozent übernommen. Diese Entscheidung sei im Ausschuss begrüßt worden. Hierfür sei eine Entnahme aus der Rücklage für Inflations- und Energiepreisrisiken ermöglicht worden. Seit 2015 hätten die Universitäten Energiekosten eingespart. Durch den Ukrainekrieg reiche das Energiebudget jedoch nicht mehr aus und das Land unterstütze nun.
Es dürfe keine Einschränkung bei der Präsenzlehre geben, hätten die Antragsteller betont. Einigkeit bestand im Wissenschaftsausschuss darüber, dass allen an einer guten Universitätslandschaft gelegen sei, dazu gehöre eine gute Forschung und Lehre. Die Hochschulen zeigten in ihren Energie- und Klimaschutzkonzepten die für ihre jeweiligen Standorte passgenauen und notwendigen Maßnahmen auf, die geeignet seien, Energiesparen bzw. Klimaschutz mit den Anforderungen der Forschung und Lehre in Einklang zu bringen, gab Erikli die Ausführungen des Ministeriums wieder. Diese seien sehr vielfältig sowie individuell und je nach identifizierter Maßnahme kurz-, mittel- und langfristig umsetzbar und wirksam. „Das Wissenschaftsministerium hat immer betont, dass die individuellen Energie- und Klimaschutzkonzepte so konzipiert werden sollen, dass es keine negativen Auswirkungen auf Forschung und Lehre gibt“, betonte Nese Erikli. Die Ministerin habe darauf hingewiesen, dass die Hochschulen nicht nur Lehr- und Forschungsbetriebe seien, sondern auch Verwaltungen hätten. Grundsätzlich hätten die Hochschulen auch ein eigenes finanzielles Interesse daran, Energiekosten einzusparen, weil sie letztlich davon profitierten. Erikli zufolge habe die Ministerin abschließend berichtet, dass derzeit einige Anträge auf Klimaschutzmaßnahmen, finanziert durch Bundesmittel, nicht freigegeben seien.