Momentane Anzahl von Katastrophenschutzorganisationen ausreichend:
Innenausschuss befasst sich mit Katastrophenschutzorganisationen in Baden-Württemberg
Stuttgart. Für das Land Baden-Württemberg wirkt derzeit eine ausreichende Zahl von Organisationen im Katastrophenschutz mit. Dies wurde in der Sitzung des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen am Mittwoch, 6. Dezember 2023, deutlich. Die Ausschussmitglieder beschäftigten sich mit der Frage, wie der Katastrophenschutz in Baden-Württemberg strukturell organisiert ist. „Der Katastrophenschutz ist eine wichtige zentrale landespolitische Aufgabe“, sagte der Vorsitzende Ulli Hockenberger (CDU).
In ihrem Antrag zu Katastrophenschutzorganisationen in Baden-Württemberg erfragten die Antragstellenden der FDP/DVP-Fraktion beim Innenministerium, wie der Katastrophenschutz, mit besonderem Augenmerk auf private Organisationen und dem notwendigen Anerkennungsverfahren, grundsätzlich organisiert ist. Aus der Beantwortung durch das zuständige Ministerium geht hervor, dass etwa der Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Baden-Württemberg e.V., die Bergwacht Schwarzwald e.V. und der BRH Bundesverband Rettungshund e.V. als private Organisationen im Katastrophenschutz des Landes mitwirken.
Ebenso sei im Bereich Waldbrandbekämpfung der Katastrophenschutzdienst @fire – Internationaler Katastrophenschutz Deutschland e.V. zu erwähnen. Im Bereich der Körperschaften des öffentlichen Rechts seien insbesondere die Kommunen mit ihren Gemeindefeuerwehren hervorzuheben. Die Anzahl der verfügbaren Katastrophenschutzorganisationen sei derzeit ausreichend, habe Staatssekretär Thomas Blenke mitgeteilt, sagte Hockenberger.
Auch der Ablauf und die Vorteile der Anerkennung von Katastrophenschutzorganisationen wurden im Gremium thematisiert. Damit eine Organisation anerkannt werde, müsse zunächst ein Bedarf festgestellt werden, die Organisation müsse für die geplante Aufgabenübernahme geeignet sein und um eine Mitwirkung nachgesucht haben, fasste Hockenberger die Angaben von Ministeriumsseite zusammen. „Diese Kriterien sind nicht ausdrücklich im Gesetz festgelegt, entsprechende Änderungen sind jedoch zurzeit in Arbeit“, so Hockenberger über die geplante Novellierung des Landeskatastrophenschutzgesetzes. Vorteile einer Anerkennung gäbe es für Katastrophenorganisationen selbst, aber auch für ihre Mitglieder. „Das Engagement der im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen stützt sich auf das Selbstverständnis, als freiwillige Hilfsgesellschaften im humanitären Bereich Opfern von Katastrophen und anderen Notsituationen Hilfe zu leisten“, teilte der Ausschussvorsitzende mit.
Dieses ehrenamtliche Engagement werde insbesondere im Rahmen von Veranstaltungen ausgezeichnet. Helferrechte der ehrenamtlichen Einsatzkräfte würden etwa durch Regelungen zur Freistellung, Sachschadenersatz und Aufwendungsersatz bei Einsätzen abgesichert. Zudem würden vonseiten des Landes Fahrzeuge und Geräte für den Zweck des Katastrophenschutzes zur Verfügung gestellt.