Nach Empfehlungen des Rechnungshofs:
Finanzausschuss beschließt Prüfung einer Neuausrichtung des Förderprogramms „Landärzte“
Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 7. Dezember 2023, mit dem Förderprogramm „Landärzte“ befasst. Der Rechnungshof des Landes hatte in seiner Denkschrift 2023 vor allem einen zu hohen Haushaltsansatz für das Förderprogramm und eine unnötige Doppelstruktur kritisiert. Auf Antrag der Fraktionen Grüne und CDU beschloss das Gremium nun mehrheitlich, die Landesregierung aufzufordern, eine Neuausrichtung des Förderprogramms zu prüfen. Das teilte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Martin Rivoir, mit.
Nach Angaben des Vorsitzenden soll das Förderprogramm „Landärzte“ die ambulante ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sichern und verbessern. Gefördert werden seit 2012 Ärzte, die in ländlichen Gebieten mit akuter oder drohender Unterversorgung eine vertragsärztliche Tätigkeit aufnehmen wollen. „Förderfähig sind der Erwerb und die Errichtung der Praxis sowie Ausgaben für deren Ausstattung wie zum Beispiel medizinische Gerätschaften, Mobiliar und IT-Ausstattung mit bis zu 30.000 Euro“, sagte Martin Rivoir. Dabei ist es unerheblich, ob eine klassische Einzelpraxis neu eröffnet oder übernommen wird oder ob ein Arzt etwa in einem medizinischen Versorgungszentrum arbeitet.
Für das Förderprogramm „Landärzte“ waren im Staatshaushaltsplan 2010/2011 erstmals 1,4 Millionen Euro mit einer Projektlaufzeit bis 2016 vorgesehen. Seit dem Doppelhaushalt 2020/2021 liegen die jährlichen Haushaltsmittel bei zwei Millionen Euro. Allerdings seien Antragszahlen und Bewilligungssummen in den letzten Jahren rückläufig gewesen. Nach einem Höchststand von 50 Bewilligungen im Jahr 2020 habe es 2021 nur 26 und 2022 nur 27 Bewilligungen gegeben. Seit der Erhöhung des Haushaltsansatzes auf zwei Millionen Euro habe die Mittelbindung im Durchschnitt lediglich bei knapp 40 Prozent gelegen. Nach Auskunft des Sozialministeriums in der Sitzung habe der zeitweise Rückgang der Antragszahlen auch mit der Corona-Pandemie zu tun gehabt. Aktuell nehme die Zahl der Anträge wieder zu. 2023 seien bislang 40 Anträge bewilligt worden, bis Jahresende kämen noch weitere Bewilligungen hinzu. Es werde geschätzt, dass sich die Summe der bewilligten Mittel 2023 auf 1,4 Millionen Euro belaufe, berichtete Martin Rivoir aus der Sitzung.
Der Rechnungshof habe ausgeführt, dass der jährliche Haushaltsansatz von zwei Millionen Euro deutlich zu hoch sei und auf maximal 800.000 Euro begrenzt werden sollte. Zudem habe der Rechnungshof kritisiert, dass das Förderprogramm parallel und inhaltlich unkoordiniert zu einem ähnlich ausgerichteten Angebot der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg laufe. Die Prüfer hätten daher vorgeschlagen, dass das Sozialministerium die eigenständige Bearbeitung des Förderprogramms „Landärzte“ einstellen sollte. Die Abwicklung sollte auf die Kassenärztliche Vereinigung übertragen werden. Die Fraktion FDP/DVP habe in der Sitzung darüber hinaus kritisiert, dass im Sozialministerium über Jahre keine Evaluation des Förderprogramms stattgefunden habe. Die Grünen-Fraktion habe erwidert, dass man inhaltlich gar nicht weit auseinanderliege und diese Forderung im Antrag der Regierungsfraktionen Grüne und CDU aufgegriffen werde.
Dem Vorsitzenden zufolge sieht der nun gefasste Beschluss des Finanzausschusses vor, die Landesregierung aufzufordern, die Übertragung der Abwicklung des Förderprogramms „Landärzte“ auf die Kassenärztliche Vereinigung zu prüfen. Ebenso solle die Erhöhung der Förderbeträge geprüft werden. Zudem sei das Förderprogramm in regelmäßigen Abständen zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Die Landesregierung solle dem Landtag bis 30. September 2024 über die veranlassten Schritte berichten, sagte Martin Rivoir.