Im Bildungsausschuss:
Programm „Lernen mit Rückenwind“ im Fokus
Stuttgart. Der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 7. Dezember 2023, mit dem aktuellen Stand und zukünftigen Plänen für das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ beschäftigt. Das hat die Ausschussvorsitzende Petra Häffner (Grüne) berichtet.
Auf Antrag der SPD-Fraktion informierte sich der Ausschuss über die Teilnehmerzahlen von Schülerinnen und Schülern, die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und über die zukünftige Finanzierung des Programms „Lernen mit Rückenwind“. Erstmals wurde das Programm im Schuljahr 2021/2022 von der Landesregierung eingeführt, um in der Corona-Pandemie entstandene Lernlücken bei Schülerinnen und Schülern zu schließen. Es wird im laufenden Schuljahr 2023/2024 fortgeführt. Im Rahmen des Programms bieten Einzelpersonen und Kooperationspartner Kurse zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern an.
Laut Häffner seien sich die Ausschussmitglieder fraktionsübergreifend einig gewesen, dass Angebote wie das Rückenwind-Programm nach wie vor wichtig seien, um faire Bildungschancen zu ermöglichen. Gerade im Hinblick auf die schlechten Ergebnisse in der Pisa-Studie und den allgemeinen Lehrkräftemangel sei „Lernen mit Rückenwind“ ein gut funktionierendes Modell, das unbedingt in die Zukunft überführt werden müsse. Vonseiten der Oppositionsfraktionen sei im Ausschuss der Auszahlungsprozess kritisiert worden, Kooperationspartner wie auch Einzelpersonen hätten teils unverhältnismäßig lange auf ihr Geld warten müssen. „Die Zahlungsabwicklungen laufen wieder problemlos“, sei von Ministeriumsseite aus betont worden, erklärte Häffner.
Staatssekretärin Sandra Boser (Grüne) habe im Ausschuss berichtet, das Programm „Lernen mit Rückenwind“ habe bereits rund 670.000 Schülerinnen und Schüler erreicht, so Häffner. Es hätten sich seit Programmbeginn im Schuljahr 2021/2022 bis Oktober 2023 rund 17.700 Einzelpersonen registriert, darunter 9.053 Studierende und 900 Pensionäre. Diese würden nach erfolgreicher Rücksprache mit den Schulen einen befristeten Arbeitsvertrag als Pädagogische Assistentin oder Pädagogischer Assistent erhalten. Im günstigsten Fall könne die Einzelperson dann nach ein bis zwei Wochen an der Schule tätig werden. Genaue Angaben zu der Anzahl von Lehrkräften, pädagogischen Assistentinnen und Assistenten im Bestand sowie Personen, die im Rahmen des Lehrbeauftragtenprogramms bei „Lernen mit Rückenwind“ ehrenamtlich tätig sind, könne man nicht machen, da sich dieser Personenkreis im Onlineverfahren nicht registrieren müsse. Ebenso werde nicht erhoben, wie viele Personen von Kooperationspartnern bei Fördermaßnahmen für die Schulen tätig seien. Entsprechende Verträge werden direkt zwischen Schule und Kooperationspartner geschlossen, so Häffner. Die Zeiträume der Tätigkeit für das Rückenwind-Programm würden von einigen Wochen bis zu einem gesamten Schuljahr variieren.
Von Staatssekretärin Boser sei Häffner zufolge über die Finanzierung des Programms berichtet worden, dass „Lernen mit Rückenwind“ ein Gesamtvolumen von rund 258 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln umfasse. Das Land Baden-Württemberg habe das Programm bereits ein Jahr verlängert, allerdings liefen jetzt die Bundesmittel aus, die für eine Fortsetzung auch im Schuljahr 2024/25 vonnöten seien. Schulen stünden im laufenden Schuljahr durch Budgetrücklagen weiterhin alle bisherigen Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Die Frage nach der Weiterfinanzierung 2024/25 bliebe offen, das Ministerium prüfe alle Möglichkeiten zur Fortsetzung des Förderprogramms, fasste die Ausschussvorsitzende Petra Häffner abschließend zusammen.