Wegen verschärften Wettbewerbs und Niedrigzinspolitik
Innenausschuss befasst sich mit Fusion von Bausparkasse Südwest und Bayern zu LBS Süd
Stuttgart. Angesichts erheblicher Marktveränderungen und eines verschärften Wettbewerbsumfeldes wollen die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz die LBS Landesbausparkasse Südwest und die LBS Bayerische Landesbausparkasse zur LBS Landesbausparkasse Süd zusammenschließen. Dafür wollen die drei Länder einen Staatsvertrag abschließen, mit dem sich der Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen am Mittwoch, 18. Januar 2023, befasst hat. „Der Ausschuss hat den Staatsvertrag und damit die Vereinigung der beiden Landesbausparkassen zu einem Institut zur Kenntnis genommen“, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulli Hockenberger.
Nach Angaben Hockenbergers ist der Zusammenschluss der beiden Institute aus einer ganzen Reihe von Gründen erforderlich. Dazu zählten nicht nur starke Marktveränderungen und ein verschärfter Wettbewerb mit Ertrags- und Kostendruck, sondern auch steigende regulatorische Anforderungen und Auswirkungen einer jahrelangen drastischen Niedrigzinspolitik. „Mit dem Zusammenschluss wollen die drei Träger ein zukunftsfähiges Verbundunternehmen für die Sparkassen in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz schaffen“, sagte der Ausschussvorsitzende.
Es solle eine bessere Bewältigung der regulatorischen Herausforderungen und der aufsichtsrechtlichen Anforderungen, auch unter EZB-Aufsicht, erreicht werden. Die Vertriebsstärke solle durch attraktive Produkte und aktive Marktbearbeitung im Verbund mit den Sparkassen und über die eigenen Vertriebswege ausgebaut werden. Bei der Fusion handele es sich um die Vereinigung von zwei gleichberechtigten Partnern.
Der Ministerrat habe den Entwurf des Staatsvertrages und den Entwurf eines Umsetzungsgesetzes am 29. November 2022 zur Kenntnis genommen und das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen beauftragt, die Anhörung der betroffenen Verbände durchzuführen. Nach Unterzeichnung des Staatsvertrages werde die Landesregierung dem Landtag den Entwurf eines Umsetzungsgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung zuleiten, führte Hockenberger aus.
Die erste Beratung des Gesetzentwurfs zum Staatsvertrag ist in der Plenarsitzung am 1. März 2023 vorgesehen.